Stadt: Verkehrsbelastung reicht für Radweg nicht aus

10.01.2019

Lienzingen: Radweg in Fortsetzung der Knittlinger Straße bis zur Bundesstraße 35 nur als langfristige Maßnahme

Mühlacker-Lienzingen. Nur als langfristige Maßnahme sieht die Stadt den Bau eines Geh- und Radweges in Fortsetzung der Knittlinger Straße bis zur Bundesstraße 35 vor, lehnt aber eine kurz- oder mittelfristige Umsetzung ab, weil angesichts der ihrer Auffassung nach schwachen Verkehrsbelastung auf der Kreisstraße keine Notwendigkeit bestehe. Das geht aus der Antwort von Oberbürgermeister Frank Schneider an den Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion, Günter Bächle, hervor. Der Stadtrat kritisiert die Haltung der Verwaltung als widersprüchlich.

Im Radverkehrskonzept Mühlacker sei die Herstellung einer begleitenden Radverkehrsanlage mit Priorität 3 versehen, also langfristig, so der OB. Die Stadt Mühlacker müsse für den Ausbau der Straßen die gleichen Richtlinien wie der Enzkreis beachten. Entsprechend den „Richtlinien für Landesstraßen RAL 2012“ gelte für Straßen dieser Klasse, dass in 24 Stunden mindestens 3000 Fahrzeuge darauf rollen müssen, davon mindestens 150 Schwerlaster. Laut Verkehrszählung durch den Enzkreis im Januar 2016 betrage der durchschnittliche tägliche Verkehr 732 Kraftfahrzeuge, darunter 60 Schwerlaster, was einem Anteil von acht Prozent entspreche. Somit könne infolge der geringen Kfz-Belastung auf einen fahrbahnbegleitenden Radweg verzichtet werden, so Schneider laut Pressemitteilung der CDU-Gemeinderatsfraktion. 85 Prozent der gemessenen Fahrzeuge fuhren 69,7 km/h oder weniger und lediglich 15 Prozent der Fahrzeuge fuhren schneller, hatte der Enzkreis 2016 erhoben. Damit, so der Enzkreis, werde auch bei der Geschwindigkeit dieser Wert eingehalten.

Für die Herstellung des Radweges im Bereich der Verlängerung der Knittlinger Straße bis zur Einmündung des Feldweges zu den Lienzinger Weinbergen müsste Grunderwerb getätigt werden, so die Stadt. Die reinen Baukosten für einen solchen Weg lägen bei etwa 90.000 Euro ohne Grunderwerb, steht in der Antwort aus dem Rathaus. Entsprechend den „Richtlinien für die Anlage von Landesstraßen RAL Ausgabe 2012“ seien Geh- und Radwege durch einen Entwässerungsbereich oder mit einem Trennstreifen von mindestens 1,75 Meter Abstand zur Fahrbahn herzustellen.

Um einen solchen Weg durch die Stadt Mühlacker zu bauen, müsste eine Vereinbarung mit dem Enzkreis als Baulastträger der Straße geschlossen werden, so die Verwaltung. Um eine Förderung des Landes zu erhalten, müsse die Stadt den Nachweis führen, dass es sich um eine verkehrswichtige Fuß- und Radwegeverbindung handelt. Ein Förderantrag müsse durch den Kreis als Baulastträger eingereicht werden.

Gleichzeitig bestehe, so der OB, eine sehr gut ausgebaute Verbindung (Asphaltweg) zwischen den Lienzinger Weinbergen und dem Ortsetter von Lienzingen über die Feldflur und das Scherebenbachtal. Bis zur Einmündung Knittlinger Straße in die Friedenstraße betrage die vorhandene Verbindung, ohne große Anstiege, 1,48 Kilometer. Die neue gewünschte Verbindung über die Knittlinger Straße ist mit 1,24 Kilometer nicht wesentlich kürzer und es müsse dabei ein Anstieg überwunden werden. „Der Nachweis, dass es sich hierbei um eine verkehrswichtige Fuß- und Radwegeverbindung handelt, kann somit durch die Stadt Mühlacker nicht geführt werden. Eine Förderung würde somit entfallen und die Grunderwerbs- und Baukosten wären durch die Stadt Mühlacker zu tragen.“

Im Jahr 2016 hatte der Enzkreis dem Lienzinger Stadt- und Kreisrat Günter Bächle mitgeteilt, die Radwegekommission befürworte die Realisierung eines straßenbegleitenden Radweges entlang der Kreisstraße 4512 unter der Voraussetzung, dass die Verkehrsbelastung größer als 2.500 Kraftfahrzeugen in 24 Stunden sei. Da diese Zahl nicht erreicht werde, scheide der Bau dieses Radweges als Kreismaßnahme leider aus. Der Enzkreis verwies an die Stadt.


 Knittlinger Straße bis zur Bundesstraße 35zoom
 

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