Stadtverwaltung spricht von unauffälliger Beanstandungsquote

20.05.2019

Temposünder auf der Friedenstraße in Lienzingen – Sie macht weder Hoffnung auf eine zweite Fußgängerampel noch auf Verlängerung von Tempo 30 auf der Ortsdurchfahrt

Mühlacker-Lienzingen. Auf der Friedenstraße in Lienzingen wird nicht zu häufig zu schnell gefahren. Das geht aus der Antwort der Stadtverwaltung auf eine Anfrage des Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion, Günter Bächle, hervor. Sie machte weder Hoffnung auf eine zweite Fußgängerampel noch auf Verlängerung von Tempo 30 auf der Ortsdurchfahrt.

Im Jahr 2018 fanden laut Stadtverwaltung auf der Landesstraße 1134, OD Lienzingen, acht Kontrollen statt. Dabei seien insgesamt 1939 Fahrzeuge gemessen worden. Die durchschnittliche Beanstandungsquote mit 3,01 Prozent stuft die Behörde als unauffällig ein. Die CDU-Stadträte Günter Bächle, Bernd Obermeier und Matthias Trück halten in einer Pressemitteilung ihrer Fraktion dagegen: Es sei immer eine Frage, wo gemessen werde. So stünden die Tempokontrolleure meist nie an der Ortseinfahrt aus Richtung Mühlacker, weil dort die Möglichkeiten für das Fahrzeug, einen Stehplatz zu finden, gering seien. Andererseits werde dort schnell in den Ort hereingefahren.

Der Ortseingangsbereich aus Fahrtrichtung Mühlacker ist, so die Stadtverwaltung, keine Unfallhäufungsstelle und auch aus den Beobachtungen der Straßenverkehrsbehörde nicht als Problemstelle bekannt. Es sei auch kein sonstiger Grund erkennbar, der die Aufstellung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachung erforderlich mache. „Die Aufstellung eines stationären Blitzers ist straßenrechtlich nicht indiziert, da damit keine offensichtliche Verbesserung der Verkehrsdisziplin erreicht werden kann.“

Die für die Anlage eines Fußgängerüberwegs nach den Richtlinien erforderliche Verkehrsfrequenz wird, so die Stadtverwaltung weiter, an der Verkehrsinsel aus Richtung Mühlacker nicht erreicht. Zudem sei in 200 Meter Entfernung ein ampelgeregelter Übergang. Innerhalb einer so kurzen Entfernung dürften eigentlich keine weiteren Fußgängerüberwege angelegt werden. Trotzdem habe die Straßenverkehrsbehörde Kontakt mit dem Polizeipräsidium aufgenommen, um auch die verkehrspolizeiliche Seite hinreichend zu berücksichtigen. Aus verkehrspolizeilicher Sicht suggeriere ein Zebrastreifen lediglich Sicherheit. Aus den Unfallauswertungen sei der Polizei bekannt, dass bei Querungshilfen (Verkehrsinsel mit Aufstellfläche) die Unfallgefahr erheblich niedriger sei als bei Fußgängerüberwegen. Das liege daran, dass sich Fußgänger nicht auf ihr Vorrecht verlassen und den Fahrzeugverkehr entsprechend sorgfältiger beobachten würden. Die Straßenverkehrsbehörde gelangt daher nach der Bewertung der rechtlichen und verkehrspolizeilichen Maßgaben zum Ergebnis, dass ein weiterer ampelgeregelter Fußgängerüberweg nicht angeordnet werden kann.

Auch für die schon in der Einwohnerversammlung im März von Bürgern geforderte Ausweitung für Tempo 30 auf der Friedenstraße sieht die Stadtverwaltung keine Chance. Zwar sei im Dezember 2016 vom Bund die Anordnung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern möglich gemacht worden. „Solche Einrichtungen befinden sich in Lienzingen allerdings nicht an einer Hauptverkehrsstraße mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.“

Generell gilt, so steht in der Antwort auf die CDU-Anfrage, auf dem klassifizierten Straßennetz innerorts eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Auf dem klassifizierten Straßennetz der Stadt Mühlacker gebe es in Lienzingen hierzu von dieser generellen Regelung zwei Ausnahmen: Kreisstraße 4512 Knittlinger Straße Zone 30 sowie L1134 Friedenstraße/Zaiserweiherstraße teilweise 30 km/h . „In diesen beiden Straßen konnte das Tempolimit in der Vergangenheit nur aus Sicherheitsgründen angeordnet werden.“

Für den Verlauf der Friedenstraße in Fahrtrichtung Mühlacker nach dem Tempolimit von 30 km/h liegen keine der nach aktueller Rechtslage geforderten Voraussetzungen vor, schreibt die Stadtverwaltung. Dort entsprächen sowohl die Gehwege und Bushaltestellen, als auch die Einmündungen den Normen. Dass dort auch Schul- und Kindergartenkinder unterwegs seien, rechtfertige ebenfalls kein Tempolimit. Auch seien die erforderlichen Sichtachsen gewährleistet und es bestehe dort auch kein Unfallschwerpunkt. Es seien trotz wohlwollender Betrachtung darüber hinaus keine rechtsrelevanten Gründe erkennbar, die eine Verlängerung des bestehenden Tempolimits regelkonform ermöglichten.

 

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