CDU-Ratsfraktion Mühlacker: Längst überfällig

03.05.2020

Die in einigen Bundesländern festgeschriebene Mindestquadratmeterzahl einer Unterkunft pro Bewohner muss auch auf das baden-württembergische Bauordnungsrecht übernommen werden, damit die Städte und Gemeinden eine Handhabe bekommen, die Unterkünfte zu überprüfen und bei Überbelegung gezielt vorgehen zu können

Mühlacker. Für die CDU-Fraktion im Gemeinderat der Stadt Mühlacker unterstützt ihr Vorsitzender Stadtrat Günter Bächle das Schreiben des Bundestagsabgeordneten Gunther Krichbaum an Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl, den Gemeinden das Recht einzuräumen, die Belegung von Wohnungen wirkungsvoll überprüfen zu können. „Das ist längst überfällig.“ Die in einigen Bundesländern festgeschriebene Mindestquadratmeterzahl einer Unterkunft pro Bewohner müsse auch auf das baden-württembergische Bauordnungsrecht übernommen werden, damit die Städte und Gemeinden eine Handhabe bekommen, die Unterkünfte zu überprüfen und bei Überbelegung gezielt vorgehen zu können. Nicht erst seit den Vorfällen bei Müller-Fleisch stelle sich diese Notwendigkeit, sondern auch schon bei früheren und anderen Problemfällen, so im alten Ortskern von Enzberg, speziell bei einigen Wohnhäusern an der Dr.-Simons-Straße und der Nieferner Straße. Wie bekannt, bestehe dort das Problem der Überbelegung vor allem durch nach Enzberg gekarrte Sinti und Roma. Aber auch in der Vergangenheit habe es deshalb Probleme in einem Haus in Mühlhausen gegeben. Sowohl Stadtverwaltung als auch die CDU-Ratsfraktion forderten seit langem ein Instrument, gegen die Überbelegung von Wohnungen vorgehen zu können. Da sei eine Mindestfläche pro Bewohner der richtige Schlüssel. „Und die Gemeinden müssen nicht tatenlos den Dingen zuschauen.“


 

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