CDU: Stadt soll das Landesprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ nutzen

21.06.2020

Anträge können bis zum 27. Juli 2020 eingereicht werden. Gleichzeitig legt die Verwaltung die Ergebnisse ihrer Befragung von Eigentümern von Baulücken vor, beantragt die Gemeinderatsfraktion

Der Gemeinderat möge beschließen,

die Stadtverwaltung wird beauftragt,

a) zu prüfen, ob die Stadt einen Antrag stellt für das Programm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“, mit dem das Land auch 2020 wieder die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und den Einsatz kommunaler Flächenmanager etwa zur Aktivierung von Baulücken fördert. Anträge können bis zum 27. Juli 2020 eingereicht werden. Gleichzeitig legt die Verwaltung die Ergebnisse ihrer Befragung von Eigentümern von Baulücken vor.

b) unabhängig davon den Gemeinderatsbeschluss vom 17. Mai 2019 umzusetzen, wonach die Stadt Mühlacker ein Konzept zur qualitativen Weiterentwicklung der Stadt mit Vorrang für die Innenentwicklung erarbeitet. Hierzu sollen sich Vertreter von Stadtverwaltung, Gemeinderat und betroffene Gruppierungen (GHV, IHK, Handwerkskammer) sowie interessierte Einwohner auf Einladung der Stadtverwaltung zusammenfinden.

c) bei den Möglichkeiten zur Innenentwicklung sind auch die Stadtteile einzubeziehen.

Begründung:

Das Förderprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ wurde gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden entwickelt. Es richtet sich an alle Städte, Gemeinden, Gemeindeverwaltungsverbände, Landkreise und Zweckverbände in Baden-Württemberg. Aus dem Förderprogramm können Kommunen auch in diesem Jahr finanzielle Unterstützung für den Einsatz kommunaler Flächenmanager für Wohnzwecke erhalten. Kommunale Flächenmanager aktivieren innerörtliche Flächen und bündeln die Prozesse der Innenentwicklung zwischen Verwaltung und allen weiteren Beteiligten. Baden-Württemberg ist mit diesem Fördertatbestand, der seit 2016 besteht, bundesweit Vorreiter.

Weiter können aus dem Förderprogramm unmittelbar umsetzbare städtebauliche Planungen für flächeneffizienten Wohnungsbau gefördert werden. Daneben werden nicht-investive Maßnahmen eines kommunalen Flächenmanagements, wie innovative Konzepte und städtebauliche Entwürfe, unterstützt, die eine aktive Innenentwicklung und kompakte Siedlungsmuster mit lebendigen Ortskernen und urbanen Quartieren verfolgen. Ziel ist es, bestehende Leerstände und innerörtliche Flächen, wie Baulücken und Brachflächen, oder auch Potenziale zur qualitätsvollen Nachverdichtung zu aktivieren. Auch Konzepte zur Qualifizierung von bestehenden Gewerbegebieten oder interkommunale Kooperationen, die den effizienten Umgang mit Fläche zum Ziel haben, können gefördert werden. Im Rahmen der Projekte soll allen gesellschaftlichen Gruppen die Gelegenheit gegeben werden, sich zu informieren und mitzugestalten.

Wir suchen unter Beachtung der Ziele der Landesplanung mit den Kommunen nach Wegen, wie der Wohnungs- und Gewerbeflächenbedarf in den Kommunen flächenschonend gedeckt werden kann. Dabei sollen die Möglichkeiten der Innenentwicklung ausgeschöpft werden, heißt es im Grün-Schwarzen-Koalitionsvertrag 2016/2021 (S. 66). Dieses Angebot des Landes sollte genutzt werden.

Freundliche Grüße

Günter Bächle
Fraktionsvorsitzender

 

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