Einbahnstraßen-Regelung wird umgesetzt

15.06.2019

„Aischbühl Ost“ auch mit verkehrsberuhigtem Bereich – Antwort der Stadtverwaltung auf CDU-Anfragenach Ortsbegehung

Mühlacker. Bewohner des Gebiets „Aischbühl Ost“ beklagten sich bei einer Ortsbegehung der CDU, weil ihnen die Stadtverwaltung weitere Parkmöglichkeiten auf ihren eigenen Grundstücken wegen Festsetzungen im Bebauungsplan nicht erlaube. Die Stadtverwaltung sieht dagegen durchaus Möglichkeiten, wie Bürgermeister Winfried Abicht in der Antwort auf die Anfrage des Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion, Günter Bächle, darlegte.

Der Straßenraum der Ludwigstraße im Bereich des Baugebiets „Aischbühl Ost“ sei mit fünf Metern nicht üppig dimensioniert, so Abicht. Dies sei dem Umstand geschuldet, dass die Gesamtbreite des Gebiets in Ost-West-Richtung durch die beidseitig vorhandene Bebauung mit teilweise nur 43,5 Meter eng definiert gewesen sei und die Grundstücksbreiten andernfalls sehr gering ausgefallen wären.

Die Straße sei deshalb schon in der Planung als Einbahnstraße vorgesehen gewesen, wobei die Realisierung während der privaten Baumaßnahmen ausgesetzt worden sei. Die möglichen verkehrsrechtlichen Anordnungen - verkehrsberuhigter Bereich in Verbindung mit einer Einbahnstraße - werden laut Bürgermeistere derzeit von der Verkehrsbehörde geprüft und sollen noch vor der Sommerpause angeordnet werden. „Es ist dann mit einer geordneten Parkierungssituation im Straßenraum zu rechnen“, heißt es laut Mitteilung der CDU-Fraktion in der Antwort aus dem Rathaus.

Es gebe im Bebauungsplan „Aischbühl Ost“ keine explizite Festsetzung zur Einschränkung der Zahl der zulässigen Stellplätze. Da aber der Bebauungsplan Pflanzgebote entlang der von Norden nach Süden hangabwärts verlaufenden Ludwigstraße festsetze, dürften diese pro Grundstück nur auf einer Breite von sechs Metern durch Grundstückszufahrten und –zugänge unterbrochen werden, so der Bürgermeister. Auf jedem Einfamilienhausgrundstück seien also vier Stellplätze möglich (Doppelgarage mit davorliegenden Stellplätzen). Diese Einschränkung gelte nur entlang der Grundstücksgrenzen, die an der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Ludwigstraße liegen. Entlang von Grundstücksgrenzen an der in Ost-West-Richtung verlaufenden Ludwigstraße, am Aischbühlweg und an der Ulmer Schanz existiere kein Pflanzgebot, so dass dort Parkplätze auf der vollen Grundstücksbreite angelegt werden könnten.

Eine weitere Einschränkung könne sich im Einzelfall aus der festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ)
ergeben. Das Grundstück dürfe bei einer GRZ von 0,3 mit dem Hauptgebäude zu 30 Prozent überbaut und insgesamt (also mit Nebenanlagen, Garagen,…) zu 45 Prozent versiegelt werden, wobei geringfügige Überschreitungen in der Regel befreit würden. Aus Sicht der Verwaltung ermöglichen diese Festsetzungen ohne weiteres die Anlage einer für ein Einfamilienhausgebiet angemessenen Zahl von mindestens vier Stellplätzen pro Grundstück.






 

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