Teil-Flächennutzungsplans Windenergie beantragt - Wir wollen steuern

04.02.2022

Die CDU-Gemeinderatsfraktion Mühlacker bekennt sich zur Windkraft und ist der Auffassung, dass auch unsere Stadt ihren Beitrag leisten kann und muss. Allerdings sind wir der Auffassung, dass die Stadt als Träger der kommunalen Planungshoheit im Einklang mit der Regionalplanung die Entwicklung von Standort für Windmühlen zu steuern hat.

Antrag nach § 34 GemO B-W

Teil-Flächennutzungsplan Windenergie - Aufstellung


Der Gemeinderat möge beschließen,

die Stadtverwaltung wird beauftragt,

dem Gemeinderat umgehend einen Vorschlag für die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Teil-Flächennutzungsplans Windenergie in der Verwaltungsgemeinschaft zur Beschlussfassung vorzulegen und dabei auch die Gemeinde Ötisheim einzubeziehen

Den Stadtwerken Mühlacker mit den Stadtwerke-Kommunalpartnern die Möglichkeit zu geben, ihre Vorstellungen von einem Windpark Großglattbach, an der Markungsgrenze zu Serres, im Gemeinderat vorzustellen

Die ForstBW aufzufordern, ihre Standorte zu konkretisieren, die sie auf der Gesamtmarkung Mühlacker im Rahmen der jetzt gestarteten Vermarktungsoffensive Windkraft im Angebotsverfahren im Staatswald vorsieht

Begründung:

Die CDU-Gemeinderatsfraktion Mühlacker bekennt sich zur Windkraft und ist der Auffassung, dass auch unsere Stadt ihren Beitrag leisten kann und muss. Allerdings sind wir der Auffassung, dass die Stadt als Träger der kommunalen Planungshoheit im Einklang mit der Regionalplanung die Entwicklung von Standort für Windmühlen zu steuern hat.

Anfragen von Windkraftbetreibern und Standort-Entwicklern liegen schon seit Monaten vor für eine Anlage im städtischen Forst von Großglattbach an der Grenze zu Serres auf etwa 22 Hektar. Die Ankündigung der Landesregierung, 138 Hektar Staatswald auf der Gesamtmarkung Mühlacker im Rahmen der Vermarktungsinitiative des Landes öffentlich auszuschreiben, muss den Gemeinderat veranlassen, einen Teil-Flächennutzungsplan Windenergie ins Verfahren zu bringen.

Denn weitgehend unbeachtet blieb bis jetzt, dass der 2019 vorgelegte neue Windatlas mehr geeignete Flächen auf der Gesamtmarkung von Mühlacker ausweist als sein Vorgänger:

 
1. bezüglich Windhöffigkeit geeignete Flächen: Flächen mit einer mittleren gekappten Windleistungsdichte von mindestens 215 W/m² in 160 m Höhe über Grund, die nicht innerhalb von Ausschluss- und Restriktionsflächen liegen. In den Karten werden diese Flächen als "geeignet" bezeichnet
2. bezüglich Windhöffigkeit geeignete Flächen mit Flächenrestriktionen: Flächen mit einer mittleren gekappten Windleistungsdichte von mindestens 215 W/m² in 160 m Höhe über Grund, die nicht innerhalb von Ausschlussflächen liegen, deren Nutzungsmöglichkeit für Windenergieanlagen aufgrund bekannter Flächenrestriktionen jedoch im Einzelfall besonders zu prüfen ist. In den Karten werden diese Flächen als "bedingt geeignet" bezeichnet.


3. Im Einzelnen sind dies laut https://www.energieatlas-bw.de/wind/ermittelte-windpotenzialflaechen:


- zwischen Schmie und Ötisheim 8,5 Hektar als geeignet und 6,4 Hektar als bedingt geeignet

- zwischen Lienzingen und Schützingen 3 Hektar als bedingt geeignet

- im Enztal zwischen Niefern und Roßwag 190 Hektar als bedingt geeign

- Von Großglattbach in Richtung Pinache auf der Höhe, beidseits der Landesstraße 1125, rund 160 Hektar als geeignet 

- Als geeignet gelten auch gut 100 Hektar im Wald zwischen Maulbronn-West, Schmie und Ötisheim

- Eine kleine Fläche oberhalb der Lienzinger Weinberge: 1,3 Hektar geeignet, 2,4 Hektar bedingt geeignet.

Einen Teilregionalplan macht die Ausschreibung von Staatswaldflächen laut Regionalverband Nordschwarzwald nicht überflüssig. Nach dem Klimaschutzgesetz haben die Regionalverbände die Aufgabe, 2 Prozent der Regionsfläche (Region Nordschwarzwald: 4.800 ha) als Vorranggebiete für Windenergie und als Vorranggebiete für Freiflächen-PV festzulegen. Ob da in der jetzt geltenden Rechtslage ein Eigentümer von Flächen diese vermarkten will oder nicht, spielt keine Rolle.

Für Mühlacker gilt: Ohne Teilflächennutzungsplan Windenergie mit dargestellten Konzentrationszonen sowie komplementärer Ausschlusswirkung an anderer Stelle (schwarz-weiß-Planung) kann die Stadt nicht steuern. Dann können Windkraftanlagen überall dort gebaut werden, wo sie mit dem Artenschutz, dem Immissionsschutz und anderen Belangen vereinbar sind (als privilegierte Anlagen nach § 34 BauG.

Vorwürfe ans Land sind Fehl am Platz. Der Energieatlas liegt seit 2019 vor, steht seit dieser Zeit auf den Seiten der baden-württembergischen Landesanstalt für Umwelt. Man hätte sie nur anschauen müssen. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, zuständig auch für den Forst, zieht daraus zurecht Folgerungen, um die Windkraft in Baden-Württemberg auszubauen. Eine politische Aufgabe, die wir unterstützen, allerdings muss auch der Konsens mit den Kommunen als Planungsträger bei den Standorten gesucht werden.

Die Windkraft erreichte in Baden-Württemberg Ende 2019 einen Anteil von 5,3 % an der Bruttostromerzeugung. Die Windenergiepotenziale in Baden-Württemberg gelten als längst noch nicht ausgeschöpft. Auch die Stromgestehungskosten sind günstig. Sie lagen im Jahr 2018 für Strom aus Onshore-Windenergieanlagen zwischen 4 und 8 €Cent/kWh. Zusammen mit PV-Anlagen sind Onshore-Windenergieanlagen (Windräder auf dem Land im Gegensatz zu den auf den Meeren) damit im Vergleich sowohl zu anderen erneuerbaren Energien als auch zu neuen fossilen Kraftwerken im Mittel die kostengünstigsten Technologien zur Stromerzeugung (Quelle: Landesanstalt für Umwelt und Fraunhofer-Institut für solare Energiesysteme ISE, Freiburg (2018): Stromgestehungskosten Erneuerbare Energien, März 2018


Günter Bächle
Fraktionsvorsitzender

Günter Bächlezoom
Windrad im Elsass. Foto: Günter Bächle
 

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