Stadt will Grillhütten stärker kontrollieren

06.08.2021

Beispiel: Klagen wegen Verunreinigung an der Steinhütte Kelterle unterhalb der Lienzinger Weinberge

Das Kelterle
Das Kelterle in Lienzingen (Foto: G. Bächle)

Mühlacker-Lienzingen. Die Stadtverwaltung will die Kontrollen auch an der Steinhütte Kelterle unterhalb der Lienzinger Weinberge verschärfen. Das sicherte das Bürger- und Ordnungsamt der Stadtverwaltung in einer Antwort auf Beschwerden wegen Verunreinigungen zu, die der Vorsitzende der CDU-Gemeinderatsfraktion, Günter Bächle, aufgegriffen hatte. Die Steinhütte mit angeschlossenem Grillplatz wird, so der Lienzinger Stadtrat in einer Mitteilung, nicht nur von Menschen aus dem eigenen Stadtteil stark genutzt.

Eine der Beschwerden kam von einer Enzberger Fahrradgruppe, die Rast machen wollte am Keltere. „Sie waren entsetzt: Gestank nach Urin, andere Gerüche, zwei volle Müllsäcke, Flaschen und anderes auf den Tischen.“ Bächle weiter, Manche Zeitgenossen würden keinen Anstand kennen und Kosten zum Nachteil der Allgemeinheit verursachen. Trotzdem bleibe die Sache leider immer an der Stadt hängen:

Wie Amtsleiter Ulrich Saur antwortete, suchen die Mitarbeiter des städtischen Bauhofes die Grillhütten zweimal wöchentlich auf - am Beginn und Ende der Woche - sowie wenn ein zusätzlicher Bedarf gemeldet werde.

In den Sommermonaten und somit in den kritischen Monaten sei die Citystreife an drei Abenden/Nächten in Mühlacker unterwegs und kontrolliere dabei auch die Grillhütten. Saur: „Wir werden die Kontrollen jedoch verschärfen, da nach der Satzung über die Benutzung der Grillhütten die Nutzung der Grillhütten außerhalb von genehmigten Gruppenveranstaltungen nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang möglich ist.“ Die City-Streife werde angewiesen darauf zu achten, dass Nutzung nach Sonnenuntergang nur noch für angemeldete und genehmigte Gruppen möglich sei. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass diese Maßnahme für die Sauberkeit und den Zustand der Grillhütten förderlich ist.

Auf die Frage, ob Vorschriften verschärft werden müssten, um stärker sanktionieren zu können, heißt es in der Antwort aus dem Rathaus, das Problem liege nicht in der Höhe der Sanktionierung, sondern dass die Verursacher nicht festgestellt werden könnten.

Die Satzung über die Benutzung der Schutzhütten sehe die Erhebung einer Kaution vor. Davon werde auch Gebrauch gemacht. Die Verwaltung geht davon aus, dass die angemeldeten Gruppen sich an die Regeln halten. Die einbehaltene Kaution habe deshalb in den vergangenen Jahren immer an den Mieter der Grillhütte zurückgegeben werden können. Problematisch seien vielmehr die Gruppen, die sich nicht anmelden, so dass auch eine Kaution ins Leere laufe.


 

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