Wenn Häuser zum profitablen Geschäftsmodell werden, behindert das auch die Ortskernsanierung

02.01.2022

Beispiel Friedenstraße 22 in Lienzingen – OB antwortet auf Post von CDU-Stadtrat

Mühlacker-Lienzingen. Auf Probleme bei Einzelfällen in der Sanierung im Ortskern Lienzingen machte die Stadtverwaltung Mühlacker in der Antwort auf eine Anfrage des Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion, Günter Bächle, aufmerksam. Der Stadtrat nannte als Beispiel das Gebäude Friedenstraße 22, das sich im Sanierungsgebiet befinde, doch verschlechtere sich der Gesamteindruck von dieser Immobilie in den vergangenen Jahren zunehmend. Es handle sich inzwischen wohl um ein Wohnheim für junge Litauer, die zudem ihre Fahrzeuge im Einmündungsbereich der Kirchenburggasse in die Friedenstraße bis kurz vor der Friedenstraße parken und teilweise Fußgängerflächen zustellen.

Aus der Antwort von Oberbürgermeister Frank Schneider zitiert die CDU-Fraktion in einer Mitteilung. Danach gehört das Gebäude seit Oktober 2013 dem jetzigen Eigentümer. Die Sanierungsstelle der Stadt habe ihn gleich nach dem Erwerb angeschrieben und auf die Sanierungs- und Zuschussmöglichkeiten aufmerksam gemacht – leider ohne Erfolg. Für das Gebäude Friedenstraße 23 (ehemals Gasthaus „Ochsen“ mit Metzgerei) habe der selbe Eigentümer 2012 bereits eine Vereinbarung mit der Stadt abgeschlossen und das Anwesen saniert, aber auch nach seinem Gutdünken. Der OB: Der Eigentümer habe sich aber nicht an Absprachen gehalten und sich beratungsresistent gezeigt, weshalb ihm die Stadt angedroht habe, die Zuschüsse zu kürzen oder vom Kündigungsrecht Gebrauch zu machen. Daraufhin habe der Eigentümer seinerseits von der Vereinbarung keinen Gebrauch gemacht, also keine Zuschüsse beantragt und das Gebäude 2016 veräußert.

Der Verwaltung seien mehrere Fälle bekannt, schreibt der Oberbürgermeister, wo das Interesse des Eigentümers nicht im langfristigen Erhalt oder der wert- und substanzerhaltenden Modernisierung des Gebäudes zu liegen scheine, sondern in kurzfristigen Mieteinnahmen - gegebenenfalls gefolgt von nachfolgender Wiederveräußerung zu liegen scheint. „Der derzeitige Immobilienmarkt macht solches Gebaren bedauerlicherweise zu einem profitablen Geschäftsmodell.“

Zur Frage von Stadtrat Günter Bächle wegen der Parkierung steht im OB-Brief, das gesetzliche Halteverbot im Einmündungsbereich werde durch Kontrollen des gemeindlichen Vollzugsdienstes durchgesetzt. Festgestellte Verstöße würden konsequent geahndet. Eine
zusätzliche und zulässige Verdeutlichung des Halteverbots wäre mit einer entsprechenden Markierung grundsätzlich möglich. In Anbetracht der Gestaltung des dortigen Straßenraums passend zum historischen Ortskern sehe jedoch die Verwaltung von einer zusätzlichen Markierung ab, was das Ratsmitglied für richtig hält.





 

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