15.07.2024
Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen im September 2024 erwartet - Anfrage der CDU beantwortet
Mühlacker-Lienzingen. Das zweite Sanierungsgebiet für den Ortskern Lienzingen, im April 2024 vom Land Baden-Württemberg genehmigt, kommt voran. Wie die Stadtverwaltung auf eine Anfrage des Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion, Günter Bächle, mitteilte, wurden für die als Einstieg notwendigen vorbereitenden Untersuchungen zwischenzeitlich Angebote eingeholt. Die Sanierungsberaterfirma erhalte noch im Juli 2024 den Auftrag.
Erste Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen erwartet die Stadt bis Ende September. Die Verwaltung gehe davon aus, dass die endgültigen Resultate bis Dezember vorliegen, sodass der Satzungsbeschluss mit endgültiger Abgrenzung eventuell noch im Dezember erfolgen könne. Von 2025 an könnten dann voraussichtlich Sanierungsvereinbarungen mit den privaten Gebäudeeigentümern geschlossen werden. Solche Sanierungsvereinbarungen seien erst nach Satzungsbeschluss möglich.
Für alle bisherigen Sanierungsgebiete gelten, heißt es in der Antwort aus dem Rathaus weiter, als Zuschuss 30 Prozent der Baukosten – also ein Maximalzuschuss von 50.000 Euro pro Gebäude. „Bei Denkmälern gelten 40 Prozent der Baukosten und maximal 75.000 Euro pro Gebäude. Notwendige Abbrüche werden bis zu 100 Prozent - aber maximal mit 25.000 Euro bezuschusst“, so die Antwort an Bächle, der eine höhere Förderung als Folge der gestiegenen Baukosten ins Gespräch brachte.
Der CDU-Fraktionssprecher wollte einen Vergleich mit den neuen Vaihinger Fördersätzen. Die Stadt Vaihingen/Enz weist im Sanierungsgebiet Enzaue/Neckarareal, so die Mühlacker Verwaltung, folgende Fördersätze nach Staffelung aus: für die ersten 250.000 Euro 20 Prozent,
für die zweiten 250.000 Euro 10 Prozent und für die dritten 250.000 Euro 5 Prozent.
Die Förderung werde unabhängig vom tatsächlichen Aufwand auf maximal 87.500 Euro je Gebäude begrenzt. Die Höherförderung bei Gebäuden, die wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben sollen, für die ersten 250.000 Euro 25 Prozent, für die zweiten 250.000 Euro 15 Prozent und für die dritten 250.000 Euro 10 Prozent. Die Förderung werde unabhängig vom tatsächlichen Aufwand auf maximal 125.000 Euro je Gebäude begrenzt.
Fazit des Vergleichs mit Vaihingen laut Stadt Mühlacker: „Bei den Fördersätze ergibt sich ein differenziertes Bild.“ Bei niedrigeren Baukosten falle die Förderung der Stadt Mühlacker mit 30 beziehungsweise 40 Prozent der Baukosten anteilig höher aus. Bei höheren Baukosten sei die Förderung der Stadt Vaihingen höher.
Allerdings sei anzumerken, dass die Stadt Vaihingen das Sanierungsgebiet Enzaue/Neckarareal im umfassenden Verfahren abwickelt. Dies habe zur Folge, dass von den Grundstückseigentümern mit dem Abschluss des Verfahrens Ausgleichsbeträge für die sanierungsbedingte Wertsteigerung erhoben werden.
Unabhängig davon könne in Anbetracht der gestiegenen Baukosten über eine Erhöhung der Fördersätze und/oder über eine Staffelung nach dem Beispiel der Stadt Vaihingen nachgedacht werden. Die Erhöhung sollte dann aber für alle Sanierungsgebiete gelten. Eine Erhöhung bedeute, dass auch der städtische Eigenanteil (40 Prozent der Zuschüsse) entsprechend ansteigt. Die Entscheidung hierüber obliege dem Gemeinderat.