Bürger stellen viele Fragen zu den Bodenrichtwerten

28.07.2022

CDU im Gemeinderat von Mühlacker setzt sich für eine verstärkte Informationspolitik ein

Mühlacker. Die CDU-Fraktion im Gemeinderat hält es für notwendig, die Informationspolitik des Zweckverbandes Gutachterausschüsse Enzkreis, aber auch der Stadtverwaltung zu den Folgen der Grundsteuerreform im Bund deutlich zu verstärken. Fraktionsvorsitzender Günter Bächle: „Dazu gehören auch Aussagen, welchen Zeitplan die Verwaltung für die Festsetzung des Hebesatzes Grundsteuer auf der Basis der neuen Bodenrichtwerte hat. Sie sollte auch bewerten, von welchen Annahmen sie ausgeht – solch sich das derzeitige Volumen erhöhen oder grundsätzlich im jetzigen Rahmen bleiben?“

 
Vermehrt würden sie als Stadträte angesprochen, häufig mit besorgter Mine, so Bächle in einem Schreiben an Oberbürgermeister Frank Schneider und den Vorsitzenden des Zweckverbandes Gutachterausschüsse, Bürgermeister Winfried Abicht. Zu Unsicherheiten und Fragen würden auch die neuen Bodenrichtwerte beitragen.

 
Zum Beispiel Lienzingen:
Das Gebiet, aus dem die Frage komme, sei als Wohngebiet mit einem Richtwert von 330 €/qm eingestuft, gemäß den Tabellen des gemeinsamen Gutachterausschusses. Der Betreffende habe im Frühjahr schon einmal in den Dateien der Stadt und des regionalen Ausschusses geblättert und bei der Stadt noch den früheren Wert von 270€ und bei diesem Ausschuss von 320€ gefunden. Interessant sei, dass das Gebiet Neuwiesenstraße, nachdem vorher noch differenziert nach der Einteilung des Bebauungsplans bewertet wurde, nunmehr gänzlich gleich als Wohngebiet eingestuft wurde. Bächle zitiert aus der Mail eines Bürgers, den die Änderungen nicht überzeugt haben: „Jedenfalls in unserem Bereich handelt es sich aber um ein Mischgebiet. Das hat dann halt eben zur Folge, dass wir mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen durch den Getränkehandel, die Tennishalle, verschiedene andere Einrichtungen und auch LKW-Verkehr zu tun haben. Das hat dann auch zum Beispiel zur Folge, dass ein LKW 40-Tonner hier parken darf. Hat sich denn der Bebauungsplan geändert?“

 
Zum Beispiel Enzberg:
In der Beethovenstraße und Mozartstraße seien die Bodenrichtwerte zur Berechnung der neuen Grundsteuer mit 530 Euro angegeben, in der Haydn-Straße sowie der Landhausstraße nur mit 390 €, obwohl speziell die Landhausstraße eine ruhige Wohngegend sei und die Grundstücke größer seien. „Eine Aussage war, Berechnungsgrundlage sind 500 qm, eine andere, man orientiert sich am Marktpreis.“

 
Zum Beispiel Mühlhausen:
Es gebe hier leider nicht wie in den anderen Stadtteilen eine Übersichtskarte, aus der die Gebietsabgrenzung ersichtlich ist. Auffällig sei in der Auflistung, dass es außer dem Ortskern nur den Bereich Goldschmiedäcker gebe. Wo seien aktuell die neueren Baugebiete Flöhberg/Zaunäcker und hinter den Zäunen eingruppiert?

Grünland:
Weshalb sei in der Aufstellung 2022 der Bereich Obstbaumwiesen nicht mehr aufgelistet? Ist er eventuell Grünland zugeschlagen, was nicht nachvollziehbar wäre, so die CDU in ihrem Fragekatalog an die Verwaltung. 

 

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