Stadt zur CDU-Anfrage: Gestaltungsbeirat schafft keine zusätzliche Bürokratie

17.11.2024

Bewusstsein für gute Architektur und Stadtgestalt in der Öffentlichkeit, in Politik und Verwaltung schärfen

 Mühlacker. Nicht die Arbeit des Gestaltungsbeirats führt zu weiterer Bürokratie beim Bauen - einen gewichtigen Bestandteil der Regelung im deutschen Bauwesen bilden Vorgaben, die durch die Bauwirtschaft selbst erarbeitet werden. Das ist die Kernaussage der Stadtverwaltung Mühlacker in ihrer Antwort an den Vorsitzenden der CDU-Fraktion, Günter Bächle.

Allerorten stehe die Entbürokratisierung im Bauwesen im Mittelpunkt von Debatten über Kostensenkung bei Bauprojekten, schreibt der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Mühlacker Gemeinderat, Günter Bächle, in seiner Gemeinderatsanfrage. Auch wenn Gestaltungsbeiräte nichts verbindlich vorschreiben könnten - die Übernahme der Empfehlungen durch Gemeinderäte und Baurechtsbehörden verleihe ihnen praktisch verbindlichen Charakter. Die Stadtverwaltung solle erheben, welche Kosten zusätzlich durch die Umsetzung der Empfehlungen den Bauenden entstanden und ob es auch kostensenkende Auswirkungen gab, einschließlich der Planungskosten, heißt es in einer Mitteilung der CDU-Fraktion.

Wie die Fragestellung bereits korrekt ausführe, hätten die Handlungsempfehlungen des Gestaltungsbeirats keine bindende Wirkung. Insofern seien diese auch nicht mit bürokratischen
Regelungen gleichzusetzen. Einen gewichtigen Bestandteil der Regelung im deutschen Bauwesen bildenten Vorgaben, die durch die Bauwirtschaft selbst erarbeitet würden, so die Stadtverwaltung in der von Oberbürgermeister Frank Schneider unterschriebenen Antwort an den CDU-Sprecher. Das deutsche Normenwerk umfasse derzeit etwa 3.900 baurelevante Normen. In den vergangenen fünf Jahren sei die Anzahl der baurelevanten Normen um etwa 180 weiter gestiegen, was einem Anstieg von knapp fünf Prozent entspreche.

Im Bereich des öffentlichen Baurechts, welches die Grundlage für die Arbeit der Stadt Mühlacker als untere Baurechtsbehörde darstelle, gehe der Trend der jüngsten Novellierungen der Landesbauordnung bereits seit einigen Jahren deutlich in Richtung Liberalisierung und Deregulierung, lobt die Stadtverwaltung. Als Beispiele nennt sie die Ausweitung der verfahrensfreien Bauvorhaben sowie die Einführung des vereinfachten Verfahrens als Standardverfahren für den Wohnungsbau. Eine weitere Novellierung der Landesbauordnung unter dem Arbeitstitel „Schnelleres Bauen“ sei für 2025 angekündigt.

Zur Arbeit des Gestaltungsbeirats schreibt die Stadtverwaltung, nach seiner Geschäftsordnung habe der Gestaltungsbeirat die Aufgabe, das Stadtbild gestalterisch zu verbessern, die architektonische und städtebauliche Qualität der Stadt Mühlacker auf einem hohen Niveau fortzuschreiben sowie Fehlentwicklungen in Architektur und Städtebau zu vermeiden.

Der Gestaltungsbeirat unterstütze als unabhängiges Sachverständigengremium die politischen Institutionen und die Fachverwaltungen in Fragen der Architektur, der Stadtplanung,
der Freiraumgestaltung und des Stadtbildes. Er begutachte Vorhaben von städtebaulicher
Bedeutung in ihrer Auswirkung auf Stadtgestalt und Stadtstruktur, um durch fachlich kompetente Empfehlungen eine Entscheidungsgrundlage zu geben. Die öffentliche Tätigkeit des Gestaltungsbeirats solle auch eine Schärfung des Bewusstseins für gute Architektur und Stadtgestalt in der Öffentlichkeit, in Politik und Verwaltung bewirken.

Häufig korreliere die Gewährleistung von hoher architektonischer Qualität mit einer Baukostensteigerung, zum Beispiel bei der Umsetzung einer Dachbegrünung oder einer qualitativ ansprechenden Fassadengestaltung. Es müsse aber nicht in jedem Fall zwingend ein derartiger Zusammenhang bestehen. Die Vorschläge des Beirats könne beispielsweise auch eine Optimierung des Baukörpers oder eine Anpassung der Gestaltung enthalten, die sich kostenneutral oder sogar
kostensenkend auswirkten. Weiterhin könne die zusätzliche fachliche Beratung der Generierung
von Planungsfehlern vorbeugen und die Entstehung einer nachhaltigen Architektur begünstigen. Letzteres könne sich im Ergebnis durchaus als profitabel für den Bauherrn herausstellen.

Eine fundierte Erhebung in Hinblick auf die Kostenauswirkungen der Empfehlungen des Gestaltungsbeirats auf private Bauvorhaben finde nicht statt. Derartige Dokumentationspflichten würden tatsächlich die bürokratische Belastung der Bauherr erhöhen. „Grundsätzlich ist festzustellen, dass bislang kein einziges Bauvorhaben in Mühlacker nicht durchgeführt wurde, da es durch die Handlungsempfehlungen des Gestaltungsbeirats zu einer nicht tragbaren Baukostensteigerung kam. Die bisherigen Mitglieder des Beirats haben aufgrund ihrer umfangreichen planerischen Praxiserfahrung stets die Wirtschaftlichkeit von Bauvorhaben im Blick behalten.“

Weiterhin würden nur Bauvorhaben von herausragender städtebaulicher Bedeutsamkeit im
Gestaltungsbeirat beraten. Im Jahr 2023 seien vier Projekte in den Beiratssitzungen behandelt worden. Im selben Jahr seien im Zuständigkeitsbereich der unteren Baurechtsbehörde
(ohne Ötisheim) 156 Bauvorhaben genehmigt worden.


 

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