Stadt zu Feuerwerken: Keine gravierenden Verstöße – Plakate vergessen

07.06.2025

Auf eine Anfang Januar gestellte Anfrage des Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Gemeinderat, Günter Bächle, zu den Erfahrungen der Stadtverwaltung mit Feuerwerk in alten Ortskernen wie Lienzingen, Mühlhausen und Dürrmenz am vergangenen Silvester antwortete nun die Stadtverwaltung Mühlacker

Mühlacker. Auf eine Anfang Januar gestellte Anfrage des Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Gemeinderat, Günter Bächle, zu den Erfahrungen der Stadtverwaltung mit Feuerwerk in alten Ortskernen wie Lienzingen, Mühlhausen und Dürrmenz am vergangenen Silvester antwortete nun die Stadtverwaltung Mühlacker. Die Verwaltung stützt sich auf die Vorschriften der Allgemeinverfügung der Stadt Mühlacker. Demnach sei das Abschießen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II (Kleinfeuerwerkt, Knallkörper, Batterien etc.) verboten. Verschärfte Vorschriften seien im Gesetz nicht vorgesehen und auch nicht nötig. Es seien denkmalgeschützte und Gebäude mit erhöhter Brandgefahr zu schützen. Dies sei durch die Allgemeinverfügung abgedeckt.
Jedes Jahr in der Silvesternacht werden nach Angaben der Stadtverwaltung Kontrollen durch die Citystreife beauftragt. Die verschiedenen Feuerwerksverbotszonen in den einzelnen Stadtteilen würden im Rahmen der personellen Möglichkeiten kontrolliert. „Gravierende Verstöße konnten bisher in keinem Jahr festgestellt werden. Eine Ansprache bei Fehlverhalten hat bisher stets seine Wirkung gezeigt.“
Wie jedes Jahr werde die Allgemeinverfügung in den öffentlichen Bekanntmachungen und auf der städtischen Homepage veröffentlicht. An Silvester 2024 sei leider versäumt worden, Plakate - mit wenig Text und Piktogrammen in den betreffenden Zonen - anzubringen, zudem zeige es die eingezeichneten Verbotszone und die betroffenen Straßen. Auf den Plakaten seien das Verbot an sich sowie die Verbotszonen, auch ohne Sprachkenntnisse, klar zu erkennen, so die Antwort aus dem Rathaus.

 

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