CDU fordert Ersatz für abgebrochene Lärmschutzwand Heidenwäldle/Höhe Einmündung der Osttangente/L1134

25.02.2021

Die CDU-Fraktion sieht vor allem die Stadt deshalb in der Pflicht, 1 zu 1 für Ersatz zu sorgen, aus dem entsprechenden Beschluss des Technischen Ausschusses des Gemeinderats vom 5. Dezember 1978, Lärmschutzmaßnahmen in dem Bereich der Einmündung der Osttangente vorzunehmen. Am 22. Januar 1991 erweiterte der Gemeinderat den Lärmschutz in diesem Bereich, ergänzend zur 1984 erfolgten Realisierung der Lärmschutzwand: Beidseitig wurde der Lärmschutz erweitert um 140 Meter bzw. 40 Meter breite Erdwälle mit aufgesetzten Holzbohlen

Lärmschutzwand Heidenwäldle/Höhe Einmündung der Osttangente/L1134


Der Gemeinderat möge beschließen,

die Stadtverwaltung wird beauftragt,

1. Die entsprechend des Beschlusses vom 5. Dezember 1978 des Technischen Ausschusses des Gemeinderats errichtete sowie durch Beschluss des Gemeinderates vom 22. Januar 1991 beidseitig erweiterte, aber voriges Jahr wegen Schäden abgebaute Holzwand auf Höhe Einmündung der Osttangente/L1134 zu ersetzen.
2. Dafür die im Haushaltsplan 2020 eingestellten Mittel zu verwenden.

Begründung:

Nach Abriss der Lärmschutzwand Anfang 2020 erkundigten sich viele Anwohner bei der Stadtverwaltung, wann eine neue Lärmschutzwand errichtet wird. Sie wurden, wie sie berichten, immer wieder vertröstet und gebeten, in ein paar Monaten nochmals anzurufen, da ein Lärmgutachten in Auftrag gegeben worden sei.

Die Anwohner fordern einen Ersatz und gingen aus folgenden Gründen davon aus, dass möglichst schnell ein neuer Lärmschutz angebracht wird. Ihre Begründung:

- Massive Lärmbelästigung durch hohes Verkehrsaufkommen, das in den vergangenen Jahren merklich zugenommen hat. Da auf der Landesstraße 1134 keine Geschwindigkeitsbeschränkung besteht, wird diese Strecke oft von Motorrädern und Sportautos als Rennstrecke genutzt. Auch der Schichtbetrieb von den vielen Mahle-Mitarbeitern erhöht das Verkehrsaufkommen zu später Stunde massiv.
- Einsatzfahrzeuge mit Sirene fahren zu jeder Uhrzeit dicht an den Häusern vorbei und reißen die Anwohner aus dem Schlaf.
- Die Luftqualität leidet erheblich. Je nach Windrichtung atmet man deutlich Autoabgase ein.
- Die Sicherheit direkt hinter dem Kreisverkehr ist stark gefährdet. Erst vor kurzem fuhr ein Autofahrer, weil er von der Sonne geblendet wurde, in den Garten eines Anwohners. Dort spielt oft der 2-jährige Sohn!

Aus diesen Gründen ist ein Aufenthalt im Garten keine Erholung mehr! Die Lebens- und Wohnqualität leidet stark.

Viele Anwohner sind derzeit im Homeoffice und leiden zusätzlich unter dem Lärm, da sie sich nicht richtig konzentrieren können. Um die Geräuschkulisse erträglich zu halten, müssen die Fenster geschlossen sein, so auch nachts, um im Schlaf nicht gestört zu werden.
Beim Versuch, Häuser zu vermieten oder zu verkaufen kommt es zu einem erheblichen Wertverlust durch das Fehlen der Lärmschutzwand.

Dieser Zustand dauert jetzt schon über ein Jahr und die Anwohner sind nicht länger gewillt, diesen Lärm länger hinzunehmen. Eine Unterschriftensammlung der Anwohner wurde Herrn Bürgermeister Abicht zugesendet und liegt in Kopie vor.

Soweit die Anwohner.

Die CDU-Fraktion sieht vor allem die Stadt deshalb in der Pflicht, 1 zu 1 für Ersatz zu sorgen, aus dem entsprechenden Beschluss des Technischen Ausschusses des Gemeinderats vom 5. Dezember 1978, Lärmschutzmaßnahmen in dem Bereich der Einmündung der Osttangente vorzunehmen. Am 22. Januar 1991 erweiterte der Gemeinderat den Lärmschutz in diesem Bereich, ergänzend zur 1984 erfolgten Realisierung der Lärmschutzwand: Beidseitig wurde der Lärmschutz erweitert um 140 Meter bzw. 40 Meter breite Erdwälle mit aufgesetzten Holzbohlen.

Das in der Vergangenheit gegebene Versprechen auf Lärmschutz, das auch umgesetzt wurde kann nicht einfach nach Jahren wieder kassiert werden. Die CDU-Fraktion ist nachdrücklich dafür, dass die Stadt zu ihren Zusagen steht und die Lärmschutzeinrichtung ersetzt. Auf Antrag der CDU-Fraktion hat der Gemeinderat im Haushaltsplan 2020 den Betrag von 300.000 Euro bereitgestellt. Auch wenn dieser nach dem neuen Haushaltsrecht verfiel, weil nicht in Anspruch genommen, gehen wir von einer Finanzierung aus der Liquidität aus.

Mühlacker, den 25. Februar 2021


Günter Bächle
Fraktionsvorsitzender

 

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