CDU-Gemeinderatsfraktion: Schließung aus Personalmangel muss die absolute Ausnahme bleiben

05.06.2024

Brief an den OB nach einem Gespräch mit den Eltern des Ganztageskindergartens Storchennest mit konkreten Vorschlägen für kurz-, mittel- und langfristige Lösungen

Mühlacker. Konkrete Vorschläge, wie die Personalengpässe in den städtischen Kindertagesstätten beseitigt werden können, entwickelten in einem gemeinsamen Gespräch im Rathaus die CDU-Fraktion im Gemeinderat und die Eltern des Ganztageskindergartens Storchennest. Das Paket mit Vorschlägen legten Fraktionsvorsitzender Günter Bächle und Stadtratskandidatin Veronika Jung jetzt vor. Den Eltern und der CDU-Fraktion gehe es vor allem darum, den regulären Betrieb der Einrichtung(en) durch kurzfristige Maßnahmen zukünftig abzusichern, heißt es in einer Mitteilung


„Die Zeit der Notbetreuungen oder gar des ganzen Ausfalles des Kindergartenbetriebs muss vorbei sein“, erklärten Eltern sowie Veronika Jung, Juristin und Regierungsrätin, und Günter Bächle unisono. Nach dem mehr als zweistündigen Termin im voll besetzten Fraktionsraum schickte die CDU-Fraktion am heutigen Dienstag einen vierseitigen Brief an den Oberbürgermeister. Der Elternbeirat hatte die Fraktionen im Gemeinderat angeschrieben.
Seit Monaten bestehe wegen aktueller personeller Engpässe die Notwendigkeit, einzelne Kindergärten auf Notbetrieb zurückzufahren beziehungsweise teilweise sei der Notbetrieb in den Einrichtungen schon der Normalbetrieb – im Einzelnen seien der Fraktion bekannt die städtische Einrichtung in Mühlhausen/Enz, in der Kernstadt das Storchennest und in Lienzingen, wird beklagt.

 
Eine der Pflichtaufgaben in Selbstverwaltung der Stadt Mühlacker sei es, ausreichend Kindergartenplätze zu schaffen und deren „Nutzbarkeit“ im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang zu gewährleisten. Kindergärten, insbesondere Ganztageskindergärten, deren Plätze vor allen Dingen von berufstätigen Eltern in Anspruch genommen werden, dürften nicht zu einem hohen Anteil im Notbetrieb laufen und schon gar nicht dürfe der Notbetrieb zum Normalbetrieb werden. Notbetrieb oder gar Schließung aus Personalmangel müssten die absolute Ausnahme bleiben. „Leider geht aktuell die Entwicklung in die umgekehrte Richtung, ohne dass die Stadt bereit zu sein scheint, den Sorgen der Eltern die angemessene Bedeutung zuzumessen“, zitiert die CDU aus ihrem Schreiben an die Verwaltungsspitze.

 
Auch die Beantwortung einer Gemeinderatsanfrage der Union bezüglich der Situation im städtischen Ganztagskindergarten Storchennest, ist nach Ansicht der Fraktion nicht der Situation angemessen. „Vielmehr fürchten wir bei einer 1:1 Weiterleitung an die betroffenen Eltern um eine Verschärfung der Situation. Denn im Schnitt lagen die Schließungen / Kürzungen der Öffnungszeiten der Einrichtungen an einzelnen Tagen seit Mai 2023 bis durchgehend Mai 2024 (also für knapp ein Jahr) bei rund 35 Prozent, wobei im Februar dieses Jahres die Einrichtung an zwei Tagen sogar ganz geschlossen gewesen sei und im März der Ausfall rund 50 Prozent der eigentlichen Öffnungszeiten betragen habe.

 
Die Antwort der Verwaltung erwecke den Eindruck, dass gleichbleibende Gebühren eine Verschlechterung des Betreuungsangebots und dessen Qualität rechtfertigen. „Wir unterstützen deshalb die Forderung der Eltern, für März 2024 den gesamten Monatsbeitrag und die Verpflegungskostenpauschale zurück erstattet zu erhalten.“ Zwar möge es sein, dass die Eltern grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückerstattung haben, gleichwohl wäre dies aber das „richtige Zeichen“ im Hinblick darauf, wie lange und in welchem erheblichen Umfang die Eltern im Hinblick auf die eigentlich vereinbarten Öffnungszeiten des Kindergartens schon mit den Einschränkungen konfrontiert werden, so die Fraktion.

 
Eine Idee der Elternschaft, die Öffnung zu garantieren, sei gewesen, dass die Stadtverwaltung sich darum bemüht, mit dem Tagesmütterverein Enztal e.V. eine Vereinbarung zu erzielen, bei drohenden personellen Engpässen auf anerkannte Tagesmütter, die gerade keine Kinder in der Betreuung haben, zurückgreifen zu können. Veronika Jung: „Der Einsatz soll dabei in der Kindertagesstätte erfolgen, in dem ein oder zwei Tagesmütter die Räumlichkeiten auf freiberuflicher Basis nutzen können. Die Bezahlung erfolgt seitens der Stadt, die Eltern werden von ihrer Zahlungsverpflichtung freigestellt.“

Mittel- und langfristig sein die Personalreserven durch unbefristet angestellte Erzieherinnen und Erzieher aufzustocken. Denn wie in der Beantwortung der selbst vom Fachamt eingeräumt werde, sei die aktuelle Anzahl an Vertretungskräften in keinster Weise ausreichend. Dies zeige auch die Tatsache, dass zum Beispiel auch in der Einrichtung in Lienzingen in den vergangenen Monaten durchschnittlich rund 20 Prozent der monatlichen Betreuungszeiten der Ganztagesgruppe(n) reduziert worden sei und im Februar sogar eine Gruppe für eine Woche habe ganz geschlossen werden müssen. Die CDU-Fraktion hält deshalb eine Anhebung um zehn Prozent der gesamten Ist-/bzw. Soll-Zahl für notwendig. Falls die Verwaltung keinen Antrag zum Stellenplan stellt, wird die CDU-Fraktion dies im Rahmen der Beratungen des Haushaltsplanes 2025 tun.
Weiterhin müsse das Fachamt personell so aufgestockt werden, um dort täglich die Aufnahme von Ausfällen (mit Beginn der Öffnungs-/Betreuungszeiten), die Eruierung von Personalreserven, den entsprechenden Einsatz beziehungsweise mögliche Verteilung und weitere administrative Aufgaben (wie zum Beispiel das Erstellen von Arbeitgeberbescheinigungen für die Eltern) leisten zu können. „Es kann nicht Aufgabe der KiTa-Leitung bzw. Erzieherinnen sein, morgens herumzutelefonieren und Personalersatz zu finden.“

Aus dem Gespräch mit den Eltern habe sich zudem ergeben, dass die Erhebung der Gebühren grundsätzlich überdacht werden sollte. „Ein wesentlicher Punkt war auch die Verpflegungspauschale.“ In den Grundschulen könnten Eltern bis morgens um 07.30 Uhr das Mittagessen abbestellen, wenn das Kind an diesem Tag nicht zur Schule gehe. „Wir finden, das muss auch in den Kindertagesstätten möglich sein.“ Aktuell müssten die Eltern für das Mittagessen in den Ganztageseinrichtungen bezahlen, obwohl die Einrichtung die Portion eines fehlenden Kindes abbestellt habe. Ist das Essen ebenfalls in der Mischkalkulation enthalten oder kann dies ggf. separat ausgewiesen werden, sodass dieser Betrag an Schließtagen oder bei Fehlzeiten eines Kindes entfallen würde?

 

Termine

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    10.10.2024, 19:30 Uhr - 21:00 Uhr, Gasthaus Krauth, Mühlacker

    Mitgliederversammlung der CDU

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