Wildes Parken: Stadt will in der Kirchenburggasse verstärkt kontrollieren

26.01.2016

OB Frank Schneider antwortet auf eine Anfrage von Stadtrat Günter Bächle - "Manchmal würde kaum noch die Feuerwehr durchkommen"

Mühlacker-Lienzingen. Das Parken in der Knittlinger Straße ist grundsätzlich nur dort verboten, wo es durch ein Verkehrszeichen so angeordnet ist, stellt die Stadtverwaltung in der Antwort auf eine Anfrage des Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion, Stadtrat Günter Bächle fest. Ein Parken auf beiden Seiten der Knittlinger Straße führe aufgrund der geringen Fahrbahnbreite dazu, dass ein zügiges Fahren dort nicht mehr möglich ist.
Wenn ein Wert von drei Meter Restbreite der Fahrbahn unterschritten werde, gelte das gesetzliche Parkverbot, schreibt Oberbürgermeister Frank Schneider. „Behinderungen im Gehbereich fallen ebenfalls unter dasselbe gesetzliche Parkverbot.“

Der Bereich Einmündung der Kirchburggasse in die Friedenstraße wird verstärkt kontrolliert werden, sicherte der OB laut Mitteilung der CDU-Gemeinderatsfraktion zu. Bächle hatte in seiner Anfrage beklagt, dort werde häufig wild geparkt. Entlang des Eckgrundstücks würden die Autos hintereinander abgestellt - vom Gehweg an der Friedenstraße bis zum ersten Gebäude in der Kirchenburggasse.

Die entsprechenden Kontrollen seien im Zusammenhang mit der Überwachung des Halteverbots an der Brandschutzzone schräg gegenüber der alten Schule in der oberen Kirchenburggasse bereits angeordnet, der Bauhof sei mit der Aufstellung der Schilder für die Brandschutzzone beauftragt, so Schneider. Der Stadtrat hatte daran erinnert, er habe schon im Mai darauf hingewiesen, dass vor allem abends in der Kirchenburggasse - vor allem im mittleren Kurvenbereich - so geparkt werde, dass nach seiner Einschätzung die Feuerwehr im Ernstfall kaum durchkäme.

 

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