CDU-Landtagsfraktion: „Sehr berechtigte Hinweise“ aus Mühlacker

16.11.2021

... auf die teils langen Umsetzungszeiträume von Maßnahmen zum Hochwasserschutz – CDU-Stadträte fordern weitere Erhöhung im Landesetat und reagieren damit auf Unterschriftenaktion in Großglattbach

Mühlacker.  Die Gelder für Hochwasserschutzmaßnahmen steigen im Haushaltsplan 2022 des Landes erneut an, heißt es in der Antwort der CDU-Landtagsfraktion an den Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Gemeinderat von Mühlacker, Günter Bächle. Bei den anstehenden Etatberatungen werde die Regierungsfraktion die Frage einer weiteren Anhebung der Mittel in die Debatte einbringen.

In seinem Schreiben hatte Fraktionssprecher Günter Bächle darauf hingewiesen, nicht nur in Mühlacker spiele der Hochwasserschutz besonders aufgrund von Starkregen eine immer größer werdende Rolle. Er übersandte eine Kopie des Zuschussantrages der Stadt Mühlacker exemplarisch. Die notwendigen Maßnahmen seien über zehn Jahre verteilt, was nun bei jenen nicht auf Begeisterung stoße, die auf den hinteren Plätzen rangieren. Deshalb seine generelle Bitte, auch vor dem Hintergrund der Unterschriftenaktion in Großglattbach, die Mittel des Landes für den Hochwasserschutz zu erhöhen, damit die Maßnahmen früher realisiert werden könnte. In der Zehn-Jahres-Liste der Stadt stehe der Ortsteil auf dem letzten Plan, der Unmut darüber sei verständlich.

In Baden-Württemberg werden Hochwasser- und Starkregenereignisse aufgrund des fortschreitenden Klimawandels in den kommenden Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zunehmen, heißt es in der Antwort von Matthias Blanarsch von der CDU-Landtagsfraktion. „Entsprechend gewinnen Vorkehrungen und Maßnahmen gegen die von Hochwasser ausgehenden Gefahren an Bedeutung.“ Vor diesem Hintergrund sei es zu begrüßen, dass sich viele Kommunen – wie auch die Stadt Mühlacker – um den Hochwasserschutz vor Ort bemühen. Das Land unterstütze die Städte und Gemeinden dabei in ganz erheblichem finanziellem Umfang.

Die Finanzierung der Hochwasserschutzmaßnahmen des Landes an Gewässern erster Ordnung sowie die Förderung der kommunalen Hochwasserschutzmaßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung erfolge hauptsächlich aus den Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt („Wasserpfennig“). Diese Abgabe sei 1988 unter dem Ministerpräsidenten Lothar Späth eingeführt und seitdem weiterentwickelt worden. Unabhängig von konjunkturellen Schwankungen und der davon abhängigen Höhe der Steuereinnahmen werde mit den Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt der Hochwasserschutz der Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg kontinuierlich verbessert. Zuletzt sei das Wasserentnahmeentgelt im Jahr 2019 von 8,1 Cent auf zehn Cent je Kubikmeter erhöht worden.

Das Aufkommen aus dem Wasserentnahmeentgelt und dem Wassernutzungsentgelt werde sich nach der Schätzung der Landesregierung im Entwurf des Staatshaushaltsplans 2022 um 2,5 Millionen Euro auf dann 93,4 Millionen Euro erhöhen, gibt der Parlamentarische Berater des Arbeitskreises Umwelt, Klima und Energiewirtschaft der CDU-Landtagsfraktion an. Aber auch mit diesen zusätzlichen Einnahmen werde es weiterhin erforderlich sein, die Hochwasserschutzmaßnahmen zu priorisieren und den Ausbau dem jeweiligen Kosten-Nutzen-Verhältnis entsprechend zu staffeln.

Der Ausbau des Hochwasserschutzes sei für die Sicherheit der Menschen und den Erhalt von Kulturlandschaft sowie Vermögenswerten unverzichtbar. Die CDU-Fraktion will das Thema auch aufgrund des Hinweises der CDU-Gemeinderatsfraktion Mühlacker aufgreifen und in den anstehenden Haushaltsberatungen des Landes prüfen, ob weitere Verbesserungen möglich sind, um die Umsetzung der Maßnahmen zu beschleunigen. Er schreibt von „sehr berechtigten Hinweisen“ auf die teils langen Umsetzungszeiträume.


 

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