Und was ist mit den Folgekosten?

04.09.2018

CDU fordert: Bei allen Investitionsentscheidungen ist eine Berechnung der Folgekosten aus dem späteren laufenden Betrieb vorzulegen und ebenso bei geplanten neuen Baugebieten (Wohnen/Gewerbe) die Auswirkungen auf die bestehende Infrastruktur wie Kindergärten, Schulen und Straßen.

Antrag nach § 34, Absatz 1, GemO

Folgekosten von Investitionen und Auswirkungen von neuen Baugebieten auf die Infrastruktur

Der Gemeinderat möge beschließen,

die Stadtverwaltung wird beauftragt,

a) Bei allen Investitionsentscheidungen eine Berechnung der Folgekosten aus dem späteren laufenden Betrieb vorzulegen und ebenso
b) Bei geplanten neuen Baugebieten (Wohnen/Gewerbe) die Auswirkungen auf die bestehende Infrastruktur wie Kindergärten, Schulen und Straßen.

Begründung:

Nicht allein die Einmalkosten sind für eine Entscheidung des Gemeinderates entscheidend, sondern auch die Folgekosten von Entscheidungen. Und damit die dauerhafte Belastung für den städtischen Haushalt. An diesen Daten fehlt es bisher meist. Dazu aus der Kommentierung Aker/Hafner/Notheis:

„Speziell für Investitionen enthält § 12 GemHVO konkrete Verpflichtungen zu Wirtschaftlichkeitsvergleichen und Folgekostenberechnungen. Ihre Beachtung ist für eine dauerhaft stetige Haushaltswirtschaft wichtiger als die Einführung von Kosten- und Leistungsrechnungen, die dann Folgekosten aus den Investitionen als Daten behandeln und effektive Steuerungsentscheidungen nicht mehr begründen können. Beispielsweise kann eine teure Ausstattung von Gebäuden später nicht mehr durch Einsparungen beim Personal ausgeglichen werden. Deshalb sind Investitionscontrolling und Projektmanagement unverzichtbare Bestandteile der Investitionsprozesse.“

„Wenn Investitionen unter Verstoß gegen § 12 Abs. 1 GemHVO ohne Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Folgekostenberechnungen und die technischen Unterlagen nach § 12 Abs. 2 GemHVO veranschlagt werden, wird der Rechtsaufsichtsbehörde die Möglichkeit genommen, das Verhältnis von Kreditverpflichtungen und Leistungsfähigkeit mit ausreichender Qualität zu beurteilen. Besonders problematisch sind fehlende Folgekostenberechnungen und die mangelnde Berücksichtigung der errechneten Folgekosten in den Ansätzen der Finanzplanung. Auf diese Weise erscheinen die Ergebnisse und Cashflows in den einzelnen Finanzplanungsjahren zu positiv. Deshalb wird man regelmäßig davon ausgehen müssen, dass eine fehlende Veranschlagung von Folgekosten die Aussagekraft der Finanzplanung so weit beeinträchtigt, dass das Kriterium einer geordneten Haushaltswirtschaft nicht erfüllt ist. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde prognostischen Charakter hat und ohne realitätsnahe Planzahlen unmöglich werden kann.“

Mühlacker, den 4. September 2018

Günter Bächle
Fraktionsvorsitzender


 

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