16.02.2016
CDU: Wenn keine Rechtsgrundlage vorhanden ist, muss die Regelung aufgehoben werden
Der Gemeinderat möge beschließen,
die Stadtverwaltung wird beauftragt,
die Tempo-30-Regelung in der Enzstraße umgehend aufzuheben, falls für sie die Rechtsgrundlage fehlt, zumal die Regelung ursprünglich nur für die Zeit der Gartenschau vom Gemeinderat beschlossen wurde. Sollte sie wegen des Lärmaktionsplans angeordnet werden, ist eine einwandfreie Rechtsgrundlage zu schaffen.
Mühlacker, den 15. Februar 2016