05.05.2018
CDU-Fraktion verweist auf die Regelungen der Stadt Lahr
Quote öffentlich geförderter Mietwohnungen bei größeren Wohnungsbauprojekten
Der Gemeinderat möge beschließen,
die Stadtverwaltung wird beauftragt,
dem Gemeinderat einen Vorschlag für die Einführung einer Quote öffentlich geförderter Mietwohnungen bei größeren Wohnungsbauprojekten zur Beschlussfassung vorzulegen und sich dabei an den Regelungen der Stadt Lahr zu orientieren.
Begründung:
Am 24. Juli 2017 beschloss der Gemeinderat Lahr die Einführung einer Sozialwohnungsquote beim Wohnungsbau: Bei Wohnungsbauprojekten, die nach dem 1. Januar 2018 eingereicht werden und die 10 oder mehr Wohnungen umfassen oder eine Gesamtwohnfläche von über 800 m² aufweisen, müssen mindestens 20 % der Wohnungsfläche als sozialer Mietwohnraum mit mindestens 15-jähriger Preisbindung angeboten werden, bei Vorhaben auf städtischen Grundstücken mindestens 30 %. Bis Ablauf von fünf Jahren werden der Erfolg der Quote und eine eventuelle neue Quotenhöhe evaluiert. Baumaßnahmen mit bereits bestehendem Baurecht auf privatem Grund sind hiervon nicht betroffen.
Mühlacker, den 5. Mai 2018