Häckselplätze können bleiben wie sie sind

15.01.2013

Das Häckselplatzsystem im Enzkreis kann im bisherigen Stil beibehalten werden. Weder sind Umzäunung noch personelle Kontrolle notwendig, ließ der Landrat wissen. Trotz neuer Bioabfallverordnung.

Enzkreis. Durch die neue Bioabfallverordnung werden auf den Enzkreis keine neuen Pflichten zukommen, wenn für die Grünabfälle die bisherigen Entsorgungswege beibehalten werden, heißt es in einer Antwort von Landrat Karl Röckinger auf eine Anfrage des Vorsitzenden der CDU-Kreistagsfraktion, Günter Bächle (Mühlacker).

Auf den Häckselplätzen des Enzkreises dürfen nur loser Grünschnitt - Baum- und Strauchschnitt bis 15 Zentimeter Durchmesser - sowie Grüngut, unter anderem Laub, Grasschnitt, Blumen- und Pflanzenreste, angeliefert werden. Der Grünschnitt, also das holzige Material, werde ausschließlich thermisch und damit energetisch verwertet, weshalb die Bioabfallverordnung für diesen Teil der Bioabfälle nicht greife, so der Landrat.

Das Grüngut dagegen werde kompostiert, deshalb seien für dieses Material einige Regelungen der Bioabfallverordnung anzuwenden. Dies betreffe jedoch in erster Linie das Lieferscheinverfahren zwischen dem Enzkreis und dem abholenden Entsorgungsunternehmen. Eine differenzierte Erfassung der Anlieferungen am Häckselplatz sei nicht vorgesehen. Die nach der Verordnung vorgeschriebene Hygienisierung treffe auf „Einsammler“ ebenfalls nicht zu, sondern seien erst im Rahmen der weiteren Verarbeitung durch die vom Enzkreis beauftragten Dienstleister zu beachten.

Aus der Bioabfallverordnung lässt sich nach Meinung des Landrats somit nicht ableiten, dass es für den Weiterbetrieb der Häckselplätze einer Einzäunung oder gar einer personellen Kontrolle bedarf. Landkreise, die vor Ort häckseln und bei denen die Bürger das Material unbehandelt abholen können, dürfen diese Praxis nun nicht mehr aufrechterhalten. Die CDU-Kreistagsfraktion begrüßte, dass die bisherige Praxis bei den Häckselplätzen beibehalten werden kann und keine Einzäunung und personelle Betreuung notwendig ist, wie in einem anderen Landkreis vorgesehen sind.


 

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