14.12.2023
Die Planung für den Ersatz des maroden so genannten "Schrammel-Steg" über die Enz bei Steg bei Enzberg muss zügig angegangen werden. Diese Forderung ziehen der Vorsitzende der CDU-Gemeinderatsfraktion, Günter Bächle, und die Vorsitzende des CDU-Ortsverbandes Enzberg, Daniela Steudle, aus der Antwort des Landratsamtes auf ihre gemeinsame Anfrage.
Mühlacker-Enzberg. Die Planung für den Ersatz des maroden so genannten "Schrammel-Steg" über die Enz bei Enzberg muss zügig angegangen werden, um durch die notwendigen amtlichen Verfahren keine Zeit zu verlieren. Diese Forderung ziehen der Vorsitzende der CDU-Gemeinderatsfraktion, Günter Bächle, und die Vorsitzende des CDU-Ortsverbandes Enzberg, Daniela Steudle, aus der Antwort des Landratsamtes auf ihre gemeinsame Anfrage.
Sie wollten wissen, ob tatsächlich ein wasserrechtliches Verfahren notwendig sei. Die Erste Landesbeamtin des Enzkreises, Dr. Hilde Neidhardt antwortete, ihre Behörde wisse nur, dass der Überweg sich in einem schlechten Zustand befinde und aufgrund dessen im Laufe des Jahres 2023 habe gesperrt werden müssen. Nähere Einzelheiten sind dem Landratsamt bisher jedoch nicht bekannt. „Wir wissen weder, ob eine Sanierung der bestehenden Brücke möglich ist, noch wie weit die Planung eines gegebenenfalls erforderlichen Ersatzneubaus vorangeschritten ist“, so Neidhardt. Die Stadt Mühlacker sei diesbezüglich bisher noch nicht auf ihre Behörde zugekommen.
Was die Erforderlichkeit eines wasserrechtlichen Verfahrens angehe, so ergebe sich diese aus Paragraf 28 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG). Bei einem geplanten Ersatzbauwerk handle es sich in jedem Fall um eine neue Anlage über und an der Enz. Die im Gesetz aufgeführten Beeinträchtigungen könnten im Fall einer Brücke weder während der Bauzeit noch im späteren Bestand mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden. Daher sei ein Wasserrechtsverfahren in diesem Fall grundsätzlich erforderlich - auch wenn die neue Brücke nur als Ersatz für eine bereits bestehende Brücke errichtet werde.
Auch bei einer Sanierung des bestehenden Stegs könne sich eine wasserrechtliche Relevanz während der Bauzeit ergeben, zum Beispiel wenn zur Sanierung ein Baugerüst erforderlich werde, das den Abflussquerschnitt der Enz beeinflusse. Fraktionssprecher Günter Bächle und Stadtrat Theo Bellon erinnerten an den Beschluss des Gemeinderates von Mühlacker vom 19. Juni 2024, wonach im Jahr 2024 ein Neubau des Enzsteges angegangen werden solle. Mit dem entsprechenden Fachbüro seien die Varianten zu prüfen. Und: Es sollen dafür entsprechende Haushaltsmittel für das Jahr 2024 angemeldet werden. Die Enzberger bestünden auf der Umsetzung dieses Beschlusses, sagten für die örtliche CDU, Daniela Steudle und ihr Stellvertreter Sascha Werner. Sie kritisierten, dass im Etatentwurf für 2024 der Stadt keine Mittel vorgesehen werden speziell für diesen Steg.
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