Auswirkungen des Tempolimits (30 km/h) auf der B10-Ortsdurchfahrt Mühlacker

16.01.2024

In einer ersten Bilanz des Tempolimits (30 km/h) auf der B10-Ortsdurchfahrt Mühlacker soll die Verwaltung nach dem Willen der CDU-Fraktion über erste Erfahrungen berichten:

Antrag
Auswirkungen des Tempolimits (30 km/h) auf der B10-Ortsdurchfahrt Mühlacker


Der Gemeinderat möge beschließen,

die Stadtverwaltung wird beauftragt,


in einer ersten Bilanz des Tempolimits (30 km/h) auf der B10-Ortsdurchfahrt Mühlacker zu berichten:

1. ob und gegebenenfalls mit welchen Resultaten die angestrebte Lärmminderung durch die Tempolimits insbesondere auf der Stuttgarter Straße nach wissenschaftlichen Kriterien ermittelt werden, jeweils auch für die einzelnen Gebäude oder ob subjektive Wahrnehmungen als ausreichend betrachtet werden

2. wie sich die Schadstoffbelastung in diesem Abschnitt und in diesem Zeitraum dadurch veränderte

3. ob es nicht richtiger gewesen wäre, den Maßnahmen zum Lärmschutz aktuelle und vor Ort erhobene Daten zugrunde zu legen

4. wie die Verwaltung durchgängig 40 km/h im Vergleich zu Tempo 30 bewertet

5. seit wann die flächendeckenden 30er-Zonen in Wohngebieten von Mühlacker ausgewiesen sind, welchen Anteil an der Siedlungsfläche sie haben und welche Erfahrungen die Verwaltung damit gemacht hat.

6. wie hier die Umweltzone zu bewerten ist, die in Mühlacker am 01.01.2009 eingeführt wurde und von den Straßen Ziegeleistraße, Industriestraße und dem Kißlingweg im Norden, im Süden und Westen durch die B10 und im Osten durch die L1173 begrenzt wird. Welche Werte werden hier noch ermittelt?

Freundliche Grüße



Günter Bächle
Fraktionsvorsitzender

 

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