17.02.2025
Die Stadtverwaltung verteidigt die zeitweise Entfernung des Bauzaunes während der Arbeiten an der Friedhofsmauer in Großglattbach, lässt der Vorsitzende der CDU-Gemeinderatsfraktion, Günter Bächle, in einer Mitteilung wissen.
Günter Bächle hatte die Frage aus der Bürgerschaft des Stadtteiles aufgegriffen, nachdem ein Subunternehmer den von der Stadt in der Ausschreibung der Arbeiten als notwendig verlangten Bauzaun entfernt und erst die Löcher für die Pfosten, die einbetoniert werden mussten, gegraben habe. Somit sei der Friedhof komplett offen und für jegliche Tiere - vor allem in der Nacht - zugänglich gewesen. Das sei nicht zielführend.
In der Antwort von Bürgermeister Armin Dauner auf die Gemeinderatsanfrage von Stadtrat Günter Bächle heißt es, in den Ausschreibungsunterlagen seien
Bietergemeinschaften und Nachunternehmer zugelassen worden. Denn das Abbrechen und Stellen eines Zauns bestehe aus so unterschiedlichen Arbeiten, dass vom Einsatz zumindest eines Subunternehmers durch das Unternehmen, das von der Stadt den Auftrag erhielt, habe ausgegangen werden müssen. Vergaberechtlich sei alles rechtens.
Zwischen den bestehenden Grabsteinen und der Fahrbahneinfassung besteht nach Angaben von Dauner kein so ausreichender Arbeitsraum als dass der Bauzaun über die Dauer der Erdarbeiten zum Herstellen der Fundamentlöcher für den Maschendrahtzaun hätte stehenbleiben können. Ein tägliches Auf- und Abbauen des Bauzauns stehe in keinem Verhältnis zu der kurzzeitigen ́zaunfreien ́ Zeit. Der Bürgermeister: „Dem Bauablauf wurde so zugestimmt, unter der Voraussetzung, dass die Arbeiten unterbrechungsfrei ausgeführt werden. Der Friedhof ist seit dem 07. Februar 2025
wieder vollständig eingezäunt.“