Hinweisschild auf Fußgänger statt eigener Grünphase

19.02.2023

An der Einmündung der Neuen Bergstraße in die Stuttgarter Straße B 10 wird es keine eigene Grünphase für Fußgänger geben. Das ist das Ergebnis der Überprüfung des Vorschlags von Stadtrat Matthias Trück (CDU) durch Stadtverwaltung, Landratsamt und Polizei. In der Antwort des Leiters des Bürger- und Ordnungsamtes der Stadt Mühlacker, Ulrich Saur, an Trück wird diese Entscheidung begründet. Trück war aus der Bürgerschaft angesprochen worden.

Mühlacker. An der Einmündung der Neuen Bergstraße in die Stuttgarter Straße B 10 wird es keine eigene Grünphase für Fußgänger geben. Das ist das Ergebnis der Überprüfung des Vorschlags von Stadtrat Matthias Trück (CDU) durch Stadtverwaltung, Landratsamt und Polizei. In der Antwort des Leiters des Bürger- und Ordnungsamtes der Stadt Mühlacker, Ulrich Saur, an Trück wird diese Entscheidung begründet. Trück war aus der Bürgerschaft angesprochen worden.


In den vergangenen drei Jahren habe sich an dem Fußgängerüberweg erfreulicherweise kein entsprechender Unfall ereignet, so Saur. Die zugeschaltete Grünphase entspreche den Vorgaben der Richtlinien für Lichtsignalanlagen. Darin sei auch geregelt, dass durch ein Hilfssignal (gelbes Blinklicht) auf die Freigabe bevorrechtigter Verkehrsströme (Fußgänger) hingewiesen werde. Die betroffene Anlage sei nach diesem Prinzip errichtet und werde auch in anderen Städten an zahlreichen Anlagen so geregelt. Dieses Prinzip ist, so der Amtsleiter weiter, dem Verkehrsteilnehmer bekannt.


Es wurden laut seinen Angaben in der Antwort auch die Grünzeiten für die Fußgängerquerung überprüft. Diese entsprächen den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA). Diese sei ausreichend, um die gesamte Wegestrecke der Furt zu queren. „Sollte der Fall eintreten, dass Geh- und Sehbehinderte die Querung der Furt nicht in der Phase absolvieren können, müssen diese auf dem Fahrbahnteiler warten und dann bei der nächsten Grünphase die restliche Fahrbahn queren. Vor Ort habe kein Fehlverhalten von Fußgängern und Autofahrern beobachtet werden können.


Aus Sicherheitsgründen ist deshalb nach Einschätzung von Stadt, Enzkreis und Polizei eine eigene Grünphase für Fußgänger nicht erforderlich. Eine solche eigene Grünphase würde zudem die Grüne Welle auf der B10 an den Knoten 1 -5 (B10 zwischen Hindenburgstraße und Ötisheimer Straße) stören und hätte negative Auswirkungen auf den Verkehrsfluss, denn sie würde die Wartezeit der Fahrzeuge bei den ampelgesteuerten Kreuzungen verlängern, so die Einschätzung der Behörden. Das habe wieder Auswirkungen auf die Lärm- und Abgasemissionen. Der Eingriff an dieser Stelle hätte einschneidende Auswirkungen an den anderen Knoten.


Ulrich Saur sicherte Trück zu, wenigstens ein Hinweisschild für die Autofahrer auf querende Fußgänger anbringen zu lassen.

 

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