CDU fordert Konsequenzen aus dem Wegfall des Wasserschutzgebietes Mühlhausen
Mühlacker-Mühlhausen. Die Stadtverwaltung soll im Gemeinderat über mögliche Folgen der Aufhebung des Wasserschutzgebiets Mühlhausen, hier insbesondere bezüglich der Fläche um Brunnen und Kindergarten, berichten. Diesen Antrag hat die CDU-Gemeinderatsfraktion bei ihrer Sitzung am Montagabend beschlossen.
In der Begründung heißt es, durch die Rücknahme des Wasserschutzgebiets sei der Bebauungsplan „Dürerstraße" aus dem Jahr 1976 mit seinen festgelegten Nutzungen nicht mehr haltbar. Die Verwaltung solle offen legen, welche Änderungen des Bebauungsplans sie für notwendig ansieht und von welchen künftigen Nutzungen sie ausgeht, nachdem das Landratsamt das Wasserschutzgebiet aufgehoben hat. Darüber seien dann Beratungen im Gemeinderat herbeizuführen.
„Wichtig erscheint mir auch die Erhaltung des Brunnens als Notbrunnen für Mühlhausen", erklärte Stadtrat Wolfgang Schreiber. Er sehe, wenn dort Baumöglichkeiten eröffnet werden würden, keine Notwendigkeit, das geplante Wohngebiet Bauerngewand zeitlich zu verschieben. Die nun denkbare Bebauung auf der relativ kleinen Fläche im bisherigen Wasserschutzgebiet stelle lediglich eine Arrondierung in der Nähe des gewachsenen Ortskerns dar. „Sonst wäre eine Bebauung nicht denkbar, da die Fläche auch im überschwemmungs-gefährdeten Gebiet liegt." Ohne Anreize wie durch die Aufnahme Mühlhausens in ein Sanierungsprogramm werde es schwer sein, die Innenentwicklung zu beleben. Schreiber fordert eine moderate bauliche Entwicklung des Stadtteils. Der CDU-Mann: „Sonst sehe ich mittelfristig schwarz für den Betrieb der öffentlichen Einrichtungen wie Kindergarten, Schule, Rathaus und öffentlicher Personennahverkehr. Wir brauchen darum immer einige Bauplätze."
Inwieweit die Stadt ihre Grundstücke im bisherigen Wasserschutzgebiet veräußert, was nicht schlecht wäre, oder der jetzt vom Obst- und Gartenbauverein gepflegte Lehrgarten, eventuell auch nur teilweise, erhalten bleibt, müsse auch im nun notwendigen neuen Bebauungsplanverfahren geregelt werden.
(11.01.2005)