Gutachten wegen Verbrennungsverbot im Heidenwäldle liegt inzwischen vor
 
Mühlacker. Das Gutachten über die Festsetzung eines zukünftigen Verbren­nungsverbots für das Wohngebiet Heidenwäldle liegt nach Angaben der Stadtverwaltung inzwischen vor. Wie sie in einer Antwort auf eine Anfrage des Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion, Stadtrat Günter Bächle, mitteilte, hat sie aber  die planungsrechtliche Aufbereitung zur weiteren Beratung in den Gremien noch nicht abgeschlossen. Voraussichtlich komme das Thema nach Abschluss der vierten Änderung des Bebauungsplanes fürs Gewerbegebiet Waldäcker in den Gemeinderat. Bekanntlich war das Verbot, Festbrennstoffe im Heidenwäldle zu verbrennen, von der Stadt nur privatrechtlich in Verträgen zu Grundstücksverkäufen aufgenommen worden, aber nicht im Bebauungsplan. Um dies allgemein zu regeln, hatte der Gemeinderat ein Gutachten in Auftrag gegeben.
 
Zu eventuellen Änderungen in der gewohnten städtebaulichen Struktur des Heidenwäldle als Folge von Eigentümerwechseln schreibt die Stadtverwaltung in der Antwort laut Pressemitteilung der CDU-Gemeinderatsfraktion, Hecken und andere Pflanzungen seien zugunsten von Stellplätzen nach den Unterlagen des Bau- und Planungsamtes nur in einem untergeordneten Maß weggefallen: „Die gewünschte städtebauliche Struktur ist hier durch nicht betroffen.“
 
Auch das Prinzip der Sammelgaragen sei bislang durchgehalten worden, so die  Stadtverwaltung weiter. Nur direkt an den Berliner Ring angrenzende Gebäude hätten Garagen am Haus. Pro Grundstück sei darüber hinaus das Anlegen von vier Stellplätzen verfahrensfrei möglich, wenn der Bebauungsplan keine weitergehenden Regelungen trifft.
 
„Eine Auswertung der Luftbilder (Alter: 2004) ergab bis zu diesem Zeitpunkt keine Anhalts­punkte, dass die gewünschte städtebauliche Struktur gefährdet ist..“
 
Nebenanlagen sind nach Angaben der Stadtverwaltung auf den überbaubaren Flächen zulässig.  Aufgrund der eng begrenzten Baufenster seien sieben oder acht Gerätehütten auf dem Wege einer Be­freiung zugelassen.
 
(06.10.2007)