EU-Lärmrichtlinien betrifft auch B 10 Mühlacker
 
Mühlacker. Die Umgebungslärm-Richtlinie der Europäischen Union hat Auswirkungen auf die Ortsdurchfahrt Mühlacker der Bundesstraße 10 und eventuell auf die Bahnstrecke. Das geht aus einer Antwort der Stadtverwaltung auf eine Anfrage des Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion, Stadtrat Günter Bächle hervor. Die Umgebungsrichtlinie von 2002 befasst sich mit den Geräuschen des Straßen-, Schienen- und Flugverkehrs sowie der Ballungsräume, einschließlich der darin liegenden Industriegebiete. Sie wurde vor gut einem Jahr in deutsches Recht umgesetzt, so die Stadtverwaltung weiter. Die Belastung sei in Form strategischer Lärmkarten nach EU-einheitlichen Kriterien darzustellen, die in Aktionspläne münden müssten. Die Öffentlichkeit sei über den Umgebungslärm und seine Auswirkungen in auch für Laien verständlicher Weise zu informieren. Nach Angaben der Verwaltung sind Lärmkarten und –aktionspläne mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. Auch kleinere Kommunen treffe gegebenenfalls diese Richtlinie, wenn sie von Hauptverkehrsstraßen tangiert werden. Auf der Basis der von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz erstellten Lärmkarten müssten sie bei Überschreitung bestimmter, noch festzulegender Lärmpegelwerte Aktionspläne erstellen. Der auf die Stadt Mühlacker zukommende finanzielle und personelle Umfang, so die Verwaltung weiter, werde erst nach Bekanntgabe der strategischen Lärmkartierung abzuschätzen sein.
 
(17.10.2006)