CDU: Stadt soll einfacheres Vergaberecht im Interesse des örtlichen Handwerks nutzen
Mühlacker. Es muss für Mühlackers Handwerks- und Gewerbebetriebe wieder von Interesse sein, sich verstärkt an den Ausschreibungen der Stadt für Lieferungen, Dienstleistungen und Bauleistungen zu beteiligen. Diese Position vertritt die CDU-Gemeinderatsfraktion und fordert von der Stadtverwaltung, auch die Modernisierung des Vergaberechts zu nutzen, die als letzte Hürde den Bundesrat passiert. Als Stadt Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen vorzunehmen, bedeute auch, Aufträge für das örtliche Handwerk und das örtliche Gewerbe zu generieren und so einen aktiven Beitrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen zu leisten, erklärte Fraktionsvorsitzender Günter Bächle. „Und wenn die Aufträge in Mühlacker bleiben, profitiert die Stadt von zusätzlichen Steuereinnahmen - in diesem Punkt erwarten wir, dass die Verwaltung sehr schnell konkrete Vorschläge vorlegt, nachdem Bund und Land unter anderem die Möglichkeiten der beschränkten Ausschreibung für zwei Jahre deutlich ausweiten, zusätzlich zur allgemeinen Reform des Vergaberechts.“ Die CDU-Fraktion lasse das Thema nicht zerreden und sehe auch nicht die vielen Bedenken, die die Verwaltung immer wie eine Monstranz vor sich hertrage. Niemand wolle den Wettbewerb aufheben, doch für das mittelständische Handwerk sei es vorteilhaft, dass nun Leistungen in kleineren Gewerken ausgeschrieben werden sollen. Damit würden Barrieren beseitigt, die vor allem kleine und mittlere Handwerksbetriebe bisher davon abgehalten hätten, sich um öffentliche Aufträge zu bewerben. Zudem sollten die Möglichkeiten der regional beschränkten öffentlichen Ausschreibungen genutzt werden, so die CDU-Fraktion abschließend.
(12.02.2009)