Bebauungsplan geändert, jetzt schickt die Stadt neue Erschließungsbeitrags-Bescheide
CDU-Stadtrat sieht sich getäuscht
Mühlacker-Mühlhausen. Die Änderung des Bebauungsplans „Flöhberg-Zaunäcker“ im Stadtteil Mühlhausen führte dazu, dass die Grundstückseigentümer nun Erschließungsbeiträge an die Stadt nachbezahlen sollen. Dies griff der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Gemeinderatsfraktion, Wolfgang Schreiber, in einem Schreiben an Oberbürgermeister Arno Schütterle auf.
Mehrere Anwohner der von der Änderung betroffenen Hillerstrasse hätten ihn angesprochen, weil kurz nach Inkrafttreten der Änderung Bescheide verschickt worden seien, da nun der Grad der baulichen Nutzung der Grundstücke größer geworden ist. Schreiber: „Der Gemeinderat war einstimmig für die Änderung des Bebauungsplans, auch deshalb, weil alle Grundstücke bebaut sind und die Änderung somit für jeden Anlieger bei Bedarf realisierbar wäre und der Beitrag ein gutes Beispiel zur Verdichtung im Innenraum darstellt.“ Nun habe es die Stadt jedoch geschafft, dass durch die Bebauungsplan-Änderung die nachbarschaftlichen guten Beziehungen belastet werden. „Das verstehe ich nicht unter gelebter Bürgernähe.“ Die Änderung erfolgte, weil ein Grundstückseigentümer entsprechende Bauabsichten hat.
Weder in der Vorberatung noch in der Gemeinderatssitzung zur Beschlussfassung sei der Gemeinderat über die Folgen der Änderung in Bezug auf Erschließungs- und Abwasserbeiträge informiert worden. Auch in der Öffentlichkeitsbeteiligung sei diese Konsequenz nicht erkennbar gewesen: „Wer weiß, wie die Beteiligung dann ausgesehen hätte.“ Schreiber schreibt, er fühle sich durch die Sitzungsvorlage 194/2009 getäuscht. Unter Punkt 5, Erschließungsanlagen, und Punkt 6, Ver- und Entsorgung, der schriftlichen Begründung des Bebauungsplans werde ausgeführt, dass durch die Änderung keine Erschließungsmaßnahmen erforderlich seien und keine weiteren Kosten entstünden. Weiter werde dargelegt, dass die Ver- und Entsorgungsanlagen nicht verändert werden.
Der Stadtrat fordert die Rücknahme der Bescheide, da seitens der Stadt keine Leistung zu erbringen sei oder ersatzweise die Nachberechnung der Beiträge erst dann, wenn der jeweilige Grundstückseigentümer auch tatsächlich die Änderungen des Bebauungsplans umsetzt und das Grundstück stärker bebaut. Schreiber: „Ich bitte um Prüfung und Entscheidung im Sinne der viel gepriesenen Bürgernähe.“
Das Tempo der Verwaltung, unmittelbar nach dem Gemeinderatsbeschluss die Rechungen zu verschicken, sei erstaunlich angesichts der sonstigen Langwierigkeit bei der Umsetzung von Ratsbeschlüssen.
(26.10.2009)