B 35 - Lienzingen
Mühlacker-Lienzingen. Die Stadtverwaltung wartet auf neue Daten über die Belastung der Bundesstraße 35 auf Höhe von Lienzingen. Dann entscheidet sich, ob die zweite Stufe der Lärmkartierung nach der Richtlinie der Europäischen Union über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, die am 18. Juli 2002 in Kraft trat, auch auf diesen Straßenabschnitt anzuwenden ist. Das teilte Oberbürgermeister Frank Schneider auf eine Anfrage des Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion, Stadtrat Günter Bächle, mit. Thema war auch die Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrt Lienzingen.
Die zweite Stufe der Lärmkartierung umfasst nach Angaben des OB Hauptverkehrsstraßen mit einem durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) von mehr als 8200 Fahrzeugen. Auf der Grundlage der Straßenverkehrszählung 2005 und der Verkehrsprognose 2009 der Landesstelle für Straßentechnik seien dies die Bundesstraße 10, die Enzstraße, die Osttangente sowie die Landesstraße 1134 zwischen Mühlacker und Zufahrt B35 bei Lienzingen. Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) verwende allerdings für Lärmkartierung die Ergebnisse der Verkehrszählung 2010, welche noch nicht vollständig vorliege. Die LUBW müsse die Lärmkartierung bis zum 30. Juni 2012 abgeschlossen haben. Erst dann könne eine definitive Aussage getroffen werden, welche Strecken betroffen sind.
Die B35 Ortslage Lienzingen ist, so die Stadtverwaltung laut Pressemitteilung der CDU-Gemeinderatsfraktion, bislang mit einem DTV von 7.923 Kfz - Basis: Verkehrszählung 2005 - nicht von der zweiten Stufe betroffen. Eine definitive Aussage könne erst mit dem Ergebnis der Verkehrszählung 2010 getroffen werden.
Zu den Beschwerden von Anliegern der Ortsdurchfahrt Lienzingen – Zaisersweiherstraße und Friedenstraße – über die Verkehrsbelastung und dem damit verbundenen Lärm, was auch Thema der Anfrage von Bächle war, antwortete der OB: „ Konkrete Maßnahmen für die OD Lienzingen könnten im Rahmen eines Lärmaktionsplans untersucht und geprüft werden. Wie auch schon bei der ersten Stufe der Lärmkartierung kann der Gemeinderat die Aufnahme weiterer Straßen in die Lärmaktionsplanung beschließen.“
Die Verwaltung hat im Jahr 2010 einen Vorstoß beim Land wegen der B35 – Lienzingen unternommen. Schneider: „Durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr wurden wir 2010 informiert, dass die Auslösewerte für die Lärmsanierung an Bundesfern- und Landesstraßen um einheitlich drei Dezibel (A) abgesenkt wurden.“ Aufgrund dieser neuen rechtlichen Situation habe die Stadtverwaltung das Regierungspräsidium Karlsruhe im September 2010 um Überprüfung gebeten, ob diese niedrigeren Auslösewerte in Lienzingen erreicht werden und ob eine Bezuschussung von Lärmschutzmaßnahmen nunmehr möglich ist. Das RP Karlsruhe teilte laut OB im November 2010 mit, dass die Lärmschutzgrenzwerte lediglich an drei Gebäuden überschritten werden. Da die Kosten einer aktiven Lärmschutzmaßnahme nicht im Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck stehen würden, sei eine Finanzierung durch den Bund nach wie vor leider nicht möglich. Für die Eigentümer der drei Anwesen mit Grenzwertüberschreitung bestehe die Möglichkeit, eine Kostenerstattung für passive Lärmschutzmaßnahmen zu beantragen. Die Verwaltung habe die Eigentümer zeitgleich entsprechend informiert.
(29.12.2011)