Mühlehof, gewerblicher Teil – Folgen der Zwangsversteigerung für die Stadt
 
 
Der Gemeinderat möge beschließen,
 
die Stadtverwaltung wird beauftragt,
 
angesichts des bevorstehenden Zwangsversteigerungstermins für den gewerblichen Teil des Mühlehofs umgehend eine Beratung im Gemeinderat herbeizuführen und dabei darzulegen
 
  1. wahrscheinliche Szenarien, die eintreten könnten, wenn die Stadt nicht in die Handlung eingreift (z.B. nicht erwünschte Nutzer und Nutzungen, für den kulturellen Teil schädliche Nutzungen)
  2. was gegebenenfalls zur Wahrung der Interessen der Einwohnerschaft der Stadt zu tun sein müsste
  3. in welcher Form ein Eingreifen eventuell realisierbar sein könnte.
 
Darüber hinaus wird die Stadtverwaltung beauftragt,
 
 
Mühlacker, den 28. Februar 2005