Mühlehof, gewerblicher Teil – Folgen der Zwangsversteigerung für die Stadt
Der Gemeinderat möge beschließen,
die Stadtverwaltung wird beauftragt,
angesichts des bevorstehenden Zwangsversteigerungstermins für den gewerblichen Teil des Mühlehofs umgehend eine Beratung im Gemeinderat herbeizuführen und dabei darzulegen
- wahrscheinliche Szenarien, die eintreten könnten, wenn die Stadt nicht in die Handlung eingreift (z.B. nicht erwünschte Nutzer und Nutzungen, für den kulturellen Teil schädliche Nutzungen)
- was gegebenenfalls zur Wahrung der Interessen der Einwohnerschaft der Stadt zu tun sein müsste
- in welcher Form ein Eingreifen eventuell realisierbar sein könnte.
Darüber hinaus wird die Stadtverwaltung beauftragt,
- alles zu tun, damit die gegenseitige Haftung im Bereich des Gemeinschaftseigentums aufgehoben wird, d.h. die Stadt nicht mehr für die Verbindlichkeiten Privater aus dem Gemeinschaftseigentum haftet
- Sanierungsmaßnahmen im Gemeinschaftseigentum sicherzustellen
- umgehend über alle bisherigen Gespräche mit Investoren-Interessenten zu berichten
- in Gespräche mit der Hypovereinsbank noch vor dem ersten Zwangsversteigerungstermin einzutreten und dabei eventuell Vertreter der Fraktionen hinzuzuziehen
- zu klären, welche jetzigen Ladenmieter bereit wären, ihre Fläche bei einem eventuellen Zwischenerwerb des gewerblichen Teiles durch die Stadt nach einer entsprechenden Teilungserklärung käuflich zu übernehmen.
Mühlacker, den 28. Februar 2005