Antrag nach § 34, Abs. 1, Satz 4 GemO Baden-Württemberg
Leistungen an Vereine
Der Gemeinderat möge beschließen,
die Stadtverwaltung wird beauftragt,
dem Gemeinderat baldigst eine Auflistung aller finanzieller und ideeller Leistungen der Stadt an Vereine Mühlackers vorzulegen, die regelmäßig oder sporadisch erbracht worden sind. Gleichzeitig wird die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob solche Leistungen in ein allgemeines Regelwerk der Vereinsförderung eingebracht werden können.
Begründung:
Immer wieder werden wir von Vereinen angesprochen, die beklagen, dass bei Leistungen der Stadt teilweise unterschiedlich verfahren wird. Deshalb muss versucht werden, ein allgemeines Regelwerk wie bei der Förderung der Jugendarbeit zu erstellen, das die Leistungen für alle transparent macht.
Mühlacker, den 12. Oktober 2009