Antrag
Fußgängerzone untere Bahnhofstraße - Ausnahmegenehmigungen
Der Gemeinderat möge beschließen,
die Stadtverwaltung wird beauftragt,
baldmöglichst eine Liste der erteilten Ausnahmegenehmigungen für die Fußgängerzone untere Bahnhofstraße dem Gemeinderat bzw. dem Verwaltungsausschuss vorzulegen und die Gründe darzulegen, die zur jeweiligen Ausnahmegenehmigung geführt haben.
Begründung:
Wir haben den Eindruck, dass die Verwaltung in der Vergangenheit allzu großzügig mit der Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen war oder der Personenkreis, der solche „Freifahrscheine“ ausstellen darf. Unsere Kollegin Gerlach hat in zwei Stunden 95 Fahrzeuge in der Fußgänger(!)-Zone gezählt.
Mühlacker, den 11. September 2007