Antrag nach § 34, Abs. 1, Satz 4 GemO Baden-Württemberg
 
 
Schloss Mühlhausen - Informationen
 
 
Der Gemeinderat möge beschließen,
 
die Stadtverwaltung wird beauftragt, bezüglich des Schlosses Mühlhausen zu informieren über
 
a) potentielle Erwerber und Gespräche zu künftigen, für die Stadt sinnvolle Nutzungen,
 
b) über den Zustand des Gebäudes und mögliche Veränderungen, gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Baufachmanns,
 
c) ob eine Nutzung seitens der Stadt möglich wäre.
 
 
Mühlacker, den 7. Januar 2008