Antrag nach § 34, Abs. 1, Satz 4 GemO Baden-Württemberg
 
 
Nachmittagsbetreuung an Schulen
 
 
Der Gemeinderat möge beschließen,
 
die Stadtverwaltung wird beauftragt,
 
die Zeiten der Nachmittagsbetreuung am Schulen bis 18 Uhr (einschließlich freitags) zu verlängern, so dass sich Beruf und Familie besser vereinbaren lassen.
 
 
Mühlacker, den 13. September 2011
 
 
 
Günter Bächle
Fraktionsvorsitzender
 
und die weiteren Mitglieder der Fraktion