Antrag nach § 34, Abs. 1, Satz 4 GemO Baden-Württemberg
Nachmittagsbetreuung an Schulen
Der Gemeinderat möge beschließen,
die Stadtverwaltung wird beauftragt,
die Zeiten der Nachmittagsbetreuung am Schulen bis 18 Uhr (einschließlich freitags) zu verlängern, so dass sich Beruf und Familie besser vereinbaren lassen.
Mühlacker, den 13. September 2011
Günter Bächle
Fraktionsvorsitzender
und die weiteren Mitglieder der Fraktion