Antrag nach § 34, Abs. 1, Satz 4 GemO Baden-Württemberg
Finanzplanung für Hallenbau- und Sanierungsprojekte
Der Gemeinderat möge beschließen,
die Stadtverwaltung wird beauftragt, vor dem Hintergrund des geplanten Baues bzw. der Sanierung von Sport- und Gemeindehallen sowie des weiteren Sanierungsbedarfs von Schulgebäuden die Finanzierungsmöglichkeiten im Sinne der mittelfristigen Finanzplanung darzustellen – dies auch in Vorbereitung des Haushaltsplanes 2009.
Mühlacker, den 5. Mai 2008