Antrag nach § 34 GemO Baden-Württemberg
 
Aktionsprogramm des Bundes zu Mehrgenerationenhäuser
 
Der Gemeinderat möge beschließen,
 
die Stadtverwaltung wird beauftragt,
 
zu prüfen, ob Mühlacker die Voraussetzungen erreichen kann, sich am Modellprogramm des Bundesfamilienministeriums zur Schaffung von Mehrgenerationenhäuser zu beteiligen.
 
 
 
Begründung:
 
Bis zum Jahr 2010 sollen an 439 Standorten in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Deutschlands Mehrgenerationenhäuser entstehen, die durch den Aufbau verlässlicher Strukturen auch nach Beendigung der Bundesförderung fortbestehen.
 
Derzeit wird im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Konzept ausgearbeitet und eine geeignete Arbeitsstruktur vorbereitet, um dieses Vorhaben in den nächsten Jahren erfolgreich umsetzen zu können.
 
Länder und Kommunen, Wirtschaft, Verbände, Kirchen und gesellschaftliche Gruppen werden durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in die Planung und Realisierung des Programms eingebunden. Erste Informationsgespräche dazu finden derzeit statt und bilden den Startschuss für eine enge Kooperation.
 
Im 3. Quartal wird  in einer bundesweiten Ausschreibung zur Teilnahme am Aktionsprogramm "Mehrgenerationenhäuser" aufgefordert. Dann wird über Antragsvoraussetzungen, Antragsfristen, Fördermöglichkeiten etc. informiert. Gleichzeitig wird eine Servicestelle eingesetzt, die potenzielle Antragsteller informiert und berät.
 
Im 4. Quartal beginnt die Etablierung in der Fläche mit dem Ziel, im Verlauf des im Koalitionsvertrag genannten Zeitrahmens von fünf Jahren in allen Landkreisen und kreisfreien Städten präsent zu sein.
 
Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass für jedes Mehrgenerationenhaus 40.000 € jährlich aus Mitteln des Bundes zur Verfügung gestellt werden, von denen je die Hälfte für Personalausgaben und für Sach- und Honorarausgaben verwandt werden dürfen. Eine Förderung des Erwerbs oder Umbaus einer geeigneten Immobilie ist nicht vorgesehen. Insgesamt erhält damit jedes Mehrgenerationenhaus 200.000 € über die Gesamtlaufzeit von 5 Jahren.
 
Die Realisierung des Aktionsprogramms steht noch unter dem Vorbehalt der Ergebnisse der Verhandlungen und der parlamentarischen Beratung des Bundeshaushalts für 2006 und die folgenden Jahre. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist aber zuversichtlich, dass dieses wichtige Vorhaben auf den Weg gebracht werden kann. (Zitat Bundesfamilienministerium).
 
Mühlacker, den 22. Mai 2006