Antrag nach § 34, Abs. 1, Satz 4 GemO Baden-Württemberg
 
 
Neuer Generalverkehrsplan des Landes Baden-Württemberg
 
 
Der Gemeinderat möge beschließen,
 
die Stadtverwaltung wird beauftragt,
 
  1. zu überprüfen, welche Maßnahmen aus dem laufenden Generalverkehrsplan des Landes Baden-Württemberg im Gebiet der Stadt Mühlacker verwirklicht worden oder zumindest in der konkreten Planung sind
  2. aufzuarbeiten, welche Projekte frühzeitig beim Land für den neuen Generalverkehrsplan angemeldet werden sollen.
 
 
Mühlacker, den 3. Juni 2010