Antrag nach § 34, Abs. 1, Satz 4 GemO Baden-Württemberg
Neuer Generalverkehrsplan des Landes Baden-Württemberg
Der Gemeinderat möge beschließen,
die Stadtverwaltung wird beauftragt,
- zu überprüfen, welche Maßnahmen aus dem laufenden Generalverkehrsplan des Landes Baden-Württemberg im Gebiet der Stadt Mühlacker verwirklicht worden oder zumindest in der konkreten Planung sind
- aufzuarbeiten, welche Projekte frühzeitig beim Land für den neuen Generalverkehrsplan angemeldet werden sollen.
Mühlacker, den 3. Juni 2010