Antrag nach § 34, Abs. 1, Satz 4 GemO Baden-Württemberg
Flächenmanagement und Zwischenstand Baulückenkataster
Der Gemeinderat möge beschließen,
die Stadtverwaltung wird beauftragt,
- einen Zwischenstand der Daten-Entwicklung des Baulückenkatasters der Stadt nach § 200 Abs. 3 BauGB zu geben
- die aktuelle Zahl der Baulücken nach Stadtteilen zu gliedern
- darzulegen, wie viele der Baulücken in privatem Eigentum sind und welche Blockaden zur Verwertung bestehen
- über das Verfahren zur Aktualisierung des Baulückenkatasters zu informieren
- die Empfehlungen des Kooperationsprojekts Raum+ (Land, Regionalverbände, Hochschulen) dahingehend zu bewerten, ob zumindest Teile davon für Mühlacker brauchbar sind.
Mühlacker, den 13. Januar 2009