Antrag nach § 34, Abs. 1, Satz 4 GemO Baden-Württemberg
 
 
Flächenmanagement und Zwischenstand Baulückenkataster
 
 
Der Gemeinderat möge beschließen,
 
die Stadtverwaltung wird beauftragt,
 
  1. einen Zwischenstand der Daten-Entwicklung des Baulückenkatasters der Stadt nach § 200 Abs. 3 BauGB zu geben
  2. die aktuelle Zahl der Baulücken nach Stadtteilen zu gliedern
  3. darzulegen, wie viele der Baulücken in privatem Eigentum sind und welche Blockaden zur Verwertung bestehen
  4. über das Verfahren zur Aktualisierung des Baulückenkatasters zu informieren
  5. die Empfehlungen des Kooperationsprojekts Raum+ (Land, Regionalverbände, Hochschulen) dahingehend zu bewerten, ob zumindest Teile davon für Mühlacker brauchbar sind.
 
 
Mühlacker, den 13. Januar 2009