Antrag nach § 34, Abs. 1, Satz 4 GemO Baden-Württemberg
 
 
Für mehr barrierefreie Einrichtungen, Verkehrswege und Anlagen in Mühlacker
 
 
Der Gemeinderat möge beschließen,
 
die Stadtverwaltung wird beauftragt,
 
  1. Maßnahmen zu planen und dem Gemeinderat vorzulegen, die geeignet sind, den Uhlandbau für gehandikapte Besucher barrierefrei zu machen
  2. Zusammen mit behinderten Menschen zu prüfen, wie die Stadt auch in anderen Bereichen barrierefrei gestaltet werden kann.
 
Begründung:
 
Da der Uhlandbau neben dem Mühlehof der einzige größere Veranstaltungsort in der Kernstadt Mühlacker ist, muss dieses Gebäude für Behinderte (Rollstuhlfahrer) dringend zugänglich gemacht und mit der Planung hierfür zügig begonnen werden (siehe auch MT vom 11.09.2012).
 
Auch in anderen Bereichen der Stadt wurden, im Rahmen von Neugestaltungen und Umbauten, Verschlechterungen für Behinderte gebaut. Beispiele sind der Behindertenparkplatz vor der Senderapotheke und die leider notwendige Sperre hinter dem Klaufhaus Sämann, die sich für viele Rollstuhlfahrer als nicht überwindbar herausstellte.
 
Mühlacker, den 24. September 2012
 
 
Günter Bächle
Fraktionsvorsitzender
 
und die weiteren Mitglieder der Fraktion