OB: Kontrolldichte in der gesamten Bahnhofstraße besonders hoch

03.01.2018

Stadtverwaltung antwortet auf Anfrage der CDU-Gemeinderatsfraktion – Mehr Luft schaffen für Ausweichmöglichkeiten im Begegnungsverkehr – Alternative Route für Radfahrer am Igelsbach

Mühlacker. Kann bei den Verkehrsregelungen in der Bahnhofstraße so nachgebessert werden, damit sich die täglichen Probleme reduzieren lassen? Fragen und Vorschläge dazu legte die CDU-Fraktion im Gemeinderat nach einer Ortsbegehung der Stadtverwaltung vor, die jetzt in einer Antwort an den Fraktionsvorsitzenden Günter Bächle dazu Stellung bezog.

Vor Jahren habe der Gemeinderat eine Entspannung im Begegnungsverkehr zu erreichen versucht, indem einzelne Parkplätze aufhoben worden seien, um Platz fürs Rangieren und Ausweichen zu schaffen, hatte Fraktionssprecher Bächle nach dem Lokaltermin der Verwaltung geschrieben. Diese Lösung sei verpufft, denn dort werde weiter munter geparkt, auch wenn es eng ist, das Pkw-Heck in die Fahrbahn hinein reicht und so zum Verkehrshindernis wird. Den Vorschlag der Fraktion, diese Flächen am Boden mit einem Halteverbotszeichen zu markieren, lehnt die Verwaltung ab. Eine Halteverbotsmarkierung am Boden sei nach der StVO nicht als Verkehrszeichen vorgesehen und entfalte daher keine rechtliche Wirkung, so Oberbürgermeister Frank Schneider. Sein Argument: Durch die täglichen Kontrollen würden in der Bahnhofstraße die geschilderten Verstöße umgehend geahndet. Diese Kontrollen würden erfahrungsgemäß bewirken, dass dort das unerlaubte Parken zurückgehe. Aus fachlicher Sicht werde durch eine Markierung am Boden das Falschparken nicht verhindert. Der Bauhof sei beauftragt, die aufgehobenen Parkstände mit Pollern zu sichern, so der OB.

Nicht angenommen wird laut CDU-Stadträten von Radfahrern der Alternativfahrweg am Igelsbach. Sie gaben die Anregung aus der Bürgerschaft weiter, eine bessere Beschilderung von der Bahnhofstraße her vorzunehmen, was von der Verwaltung aufgenommen wird. Schneider: „Die Anregung zur besseren Ausschilderung der alternativen Radverbindung über den Igelsbach greifen wir gerne auf.“ Dazu würden bei geeigneter Witterung entsprechende Markierungen zur Führung über den Igelsbach aufgebracht und die Beschilderung ergänzt. Nach den täglichen Beobachtungen wollten die Radfahrer in der Bahnhofstraße überwiegend zu den dort befindlichen Geschäften. Über den Igelsbach könne aber nur ein Teil des Radverkehrs abgewickelt werden, da diese Verbindung die Bahnhofstraße nur bis zur Einmündung der Straße „Beim Igelsbach“ entlaste, antwortete der OB.

Ein weiterer kritischer Punkt in der seinerzeitigen Anfrage der Fraktion: Zwar sei die Tiefgarage am Katzenbuckel stark frequentiert, doch werde die Feuerwehrzufahrt zu den altengerechten Wohnungen immer wieder zugeparkt, um „schnell mal Geld am Volksbank-Automaten zu holen“. Der OB versicherte jetzt in seine Antwort, bei den täglichen Kontrollen diese Parkverstöße konsequent ahnden zu lassen. Grundsätzlich führte der Verwaltungschef aus, die Kontrolldichte sei in der gesamten Bahnhofstraße besonders hoch, eine weitere Verdichtung der Kontrollen ginge zu Lasten anderer wichtiger Aufgaben des gemeindlichen Vollzugsdienstes.

Leitboys in der Poststraße
Zur Route der Ortsbegehung hatte auch die Poststraße gehört wegen, so die Stadträte Gisela Schmid-Beck und Wolfgang Buchtala, dem seinerzeitigen wilden Parken. In der Antwort des Oberbürgermeisters an den Fraktionsvorsitzenden heißt es laut Mitteilung der Fraktion, der gemeindliche Vollzugsdienst sei angewiesen, speziell zu den Wochenenden die Poststraße zu bestreifen. Die dabei festgestellten Parkverstöße würden angezeigt. „Nachdem trotzdem immer wieder Verstöße festgestellt werden mussten, hat die Straßenverkehrsbehörde die Anbringung von Leitboys angeordnet“, so der OB. Diese Leitboys seien keine standardmäßigen Verkehrseinrichtungen und hätten extra bestellt werden müssen. Nachdem der Bauhof sie angebracht habe, seien keine Verstöße mehr festgestellt worden.

Was den Abfall auf dem Kaufhausparkplatz an der Poststraße anbelange, könne mangels rechtlicher Grundlage nicht eingeschritten werden, da es sich um privates Gelände handle. Der Abfall werde regelmäßig entsorgt und stehe nach den Feststellungen bei den regelmäßigen Kontrollen auch jeweils nur für kurze Zeit sichtbar auf dem Gelände. Der Gemeindevollzugsdienst behalte das Gelände entsprechend im Auge, heißt es abschließend in der Antwort aus dem Rathaus.

 

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