Sachstand Verwertung des Geländes der ehemaligen Ziegelei

11.03.2018

Der Gemeinderat ist nicht über den aktuellen Stand unterrichtet, was inakzeptabel ist. Nach § 43,5 GemO besteht gegenüber dem Gemeinderat eine umfassende Informationspflicht des Bürgermeisters unabhängig von Nachfragen des Gemeinderats. Diese aktuellen Informationen vermissen wir. Dabei geht es um ein Millionen-Engagement der Stadt

Sachstand Verwertung des Geländes der ehemaligen Ziegelei


Der Gemeinderat möge beschließen,

die Stadtverwaltung wird beauftragt,

umgehend dem Gemeinderat über den Sachstand Verwertung des Geländes der ehemaligen Ziegelei zu berichten.

Begründung:
Auf den CDU-Antrag*) zum Haushaltsplan 2018 im Dezember 2017 antwortete die Stadtverwaltung im Dezember: "Derzeit laufen die Kaufvertragsverhandlungen. Die Verwaltung wird Anfang 2018 über die weitere Vorgehensweise berichten.“
Gehört haben wir nichts. Anfang 2018 ist längst vorbei. Der Gemeinderat ist nicht über den aktuellen Stand unterrichtet, was inakzeptabel ist. Nach § 43,5 GemO besteht gegenüber dem Gemeinderat eine umfassende Informationspflicht des Bürgermeisters unabhängig von Nachfragen des Gemeinderats. Diese aktuellen Informationen vermissen wir. Dabei geht es um ein Millionen-Engagement der Stadt.

*)CDU-Antrag von 12/2017: "Die Verwaltung klärt, ob Mittel für das Bodenmanagement in 2018 bereitgestellt werden müssen. Gleichzeitig legt sie einen Zeitplan für 2018 zur Entwicklung des Gebiets vor mit dem Ziel, noch 2018 Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf zu generieren. Gleichzeitig berichtet sie über die Gespräche zur Bildung einer Projektgesellschaft."


Mühlacker, den 11. März 2018

 

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