Die letzte Sicherheit gibt es trotzdem nicht

05.02.2018

Vorbeugende Aktivitäten des Kreisforstamts zur Vermeidung von Beeinträchtigungen durch vom Sturm geworfene Bäume entlang von Straßen – Kreisverwaltung beantwortet Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion – Neidhardt: Bereits seit einigen Jahren steigen die Anforderungen an die Verkehrssicherung entlang von öffentlichen Straßen

Enzkreis. Der Landkreis lässt die Waldränder entlang von Straßen und Bahnlinien im Abstand von längstens 18 Monaten kontrollieren. Dabei werden die Bäume in einem 30-Meter-Streifen auf äußerlich erkennbare Schwachstellen hin begutachtet, schreibt die zuständige Dezernentin des Landratsamtes, Dr. Hilde Neidhardt, auf eine Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion dessen Vorsitzendem Günter Bächle (Mühlacker). „Bäume, von denen eine Gefahr ausgehen kann, werden markiert und entnommen. Dies können beschädigte, kranke, von Pilzen befallene, faule oder sonst auffällige Bäume sein. Auch Bäume, die in gefährlicher Art über die Fahrbahn hängen, werden berücksichtigt.“ Durch eine seit wenigen Jahren auftretende Pilzerkrankung an der Esche seien es häufig Eschen, die entlang der Straßen eine Gefährdung bedeuten und gefällt werden müssten.

In der Anfrage, die Bächle und sein Kollege Wolfgang Georg Liebl (Tiefenbronn) für die Fraktion einbrachten, ging es um die vorbeugende Aktivitäten des Kreisforstamts zur Vermeidung von Beeinträchtigungen durch vom Sturm geworfene Bäume entlang von Straßen. Neidhardt antwortete, bereits seit einigen Jahren würden die Anforderungen an die Verkehrssicherung entlang von öffentlichen Straßen steigen. Unfälle in diesem Bereich seien regelmäßig von erheblichem Ausmaß, sie zögen entweder Sachschäden in größerem Umfang oder gar Personenschäden nach sich. Durch zahlreiche Urteile bei Streitfällen seien die Rechtsanwendung in den vergangenen Jahren präzisiert und die Anforderungen an die verkehrssicherungspflichtigen Waldbesitzer erhöht worden. Maßnahmen erfolgten hier regelmäßig in enger Abstimmung mit den für die direkt an der Straßenböschung stehenden Pflanzen zuständigen Verkehrsbehörden.

Die Verkehrssicherungspflicht bestehe in der Regel an Waldaußengrenzen zum Beispiel entlang von öffentlichen Straßen, aber nicht im Wald, auch nicht auf Waldwegen, die nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, allerdings wiederum an besonderen Einrichtungen wie Waldspielplätzen, so die Dezernentin.

Der eineinhalbjährige Turnus bewirke, dass die Kontrolle abwechselnd im Sommer- und im Winterhalbjahr erfolgt. Begutachtet werde somit immer abwechselnd der Zustand mit und ohne Laub. Übernommen werde dies von den ortskundigen Revierbeamten, eingebunden in die lokalen Netzwerke, da diese in besonderem Maße qualifiziert und mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut seien. Die Alternative wären laut Neidhardt freiberufliche Baumsachverständige, die nicht ortskundig sind und regelmäßig im Vergleich hohen, vor allem finanziellen, Aufwand hervorrufen, der die Waldbesitzer (und damit etwa auch die Gemeinden) belasten würde.

„Über diese regelmäßige Kontrolle hinaus wird in den vergangenen Jahren verstärkt auf die Ausbildung stabiler Waldränder geachtet. Hier sind stabile Einzelbäume zentraler Bestandteil.“ Wo also früher dunkle Bestandsränder oft bis direkt an den Straßengraben reichten, sei neuerdings oft zu erkennen, dass die Bestände zur Straße oder Bahnlinie hin offener und lichter werden. Neidhardt weiter: „Durch einen Lichtgenuss von allen Seiten soll es so den stabilsten Bestandsmitgliedern ermöglicht werden, sich zusätzlich nach allen Seiten zu stabilisieren.“ Damit stünden entlang der Straßen Individuen mit hoher Einzelbaumstabilität. Derartige Maßnahmen würden im Übrigen - da entlang der Straße gut sichtbar - von der Öffentlichkeit häufig kritisch begleitet. Letztlich dienten sie aber der Sicherheit von Straßenverkehr und Bevölkerung.

Alle diese Maßnahmen könnten bei Sturmereignissen mit extrem hohen Windstärken aber nicht ausschließen, dass nicht doch Bäume entwurzelt oder abgebrochen werden. Bei starken Winden seien es oft auch völlig gesunde und stabile Bäume, die "einfach im falschen Moment am falschen Ort" standen. Teilweise hätten diese aber auch Beeinträchtigungen, die äußerlich nicht erkennbar gewesen seien. Eine Untersuchung aller Bäume auf innere Schäden sei aber aufgrund des technischen und personellen Aufwandes mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln nicht möglich.

Neidhardt: „Wir sind überzeugt, mit diesem Maßnahmenpaket den größten Teil der potentiell gefährlichen Bäume im Vorfeld geregelt zu entnehmen und nicht einem Sturmwurf zu überlassen.“ Insbesondere auch die beiden Stürme zu Beginn des Jahres stellten daher im Enzkreis kein Problem dar. Allerdings lasse sich nicht jede Gefahr vollständig ausschließen.

 

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