Heizungen: Grenzwerte müssen eingehalten werden

11.03.2018

OB: Die Baurechtsbehörde der Stadt werde mangels Kenntnis nicht von sich aus tätig. Vom Eigentümer werde regelmäßig nicht eine konkrete Maßnahme wie der Einbau eines Filters gefordert, sondern die Herstellung rechtmäßiger Zustände durch Einhaltung der Grenzwerte




Mühlacker. Die einschlägigen Gesetze sehen seit 2010 Grenzwerte für sogenannte Einzelraumfeuerstätten vor – hiervon seien nicht nur funktional notwendige Hauptöfen betroffen, sondern auch Schwedenöfen und andere Öfen, die nur der Zuheizung dienen, heißt es in der Antwort von Oberbürgermeister Frank Schneider auf eine Anfrage von Stadtrat Günter Bächle (CDU). Bis Ende 2014 hätten Öfen mit Baujahr bis 1974, die die Grenzwerte nicht einhalten, außer Betrieb genommen werden müssen, bis Ende 2017 gelte dies für Öfen bis Baujahr 1984. Weitere Schritte: 2020 bis Baujahr 1994, 2024 bis Baujahr 2010. Soweit Schornsteinfeger bei Heizungsanlagen Unregelmäßigkeiten feststellen, fordern sie den Eigentümer auf, rechtmäßige Zustände herzustellen, so der OB. Geschehe dies nicht, dann melden sie dies an die untere Baurechtsbehörde, die den Fall dann überwache. Die Baurechtsbehörde der Stadt werde mangels Kenntnis nicht von sich aus tätig. Vom Eigentümer werde regelmäßig nicht eine konkrete Maßnahme wie der Einbau eines Filters gefordert, sondern die Herstellung rechtmäßiger Zustände durch Einhaltung der Grenzwerte. Dies könne erfolgen durch Nachweis der Einhaltung anhand einer Messung oder eines Datenblatts des Herstellers, durch Ersatz des alten Ofens durch ein neues Modell, durch Filtereinbau oder durch Außerbetriebnahme, so die Stadtverwaltung. Bächle wollte wissen, ob die Stadt die Installation von Filteranlagen für Hobby-Ofen in Wohnzimmern angeordnet habe. Hintergrund ist, dass Heizungen auch als eine der Ursachen für die Luftbelastung in der Umweltzone Mühlacker gelten.

 

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